Gesetzeskonformität der Anwendung von "Überwachungsprogrammen" in Schulen
Verfasst: 06.06.2019, 19:17
Guten Tag,
ist es konform gegenüber der DSGVO, in Schulen des Bundes folgende Daten bei der Verwendung eines PCs zu erheben und zu speichern (mit Klarnamen bzw. Nachverfolgbar zum Klarnamen):
Solche Programme beziehen sich in der Muster-Datenschutzerklärung auf § 6 Abs. 1 e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe in öffentlichem Interesse in Bezug auf das BdokG, BDG, VBG, SchUG-BKV und SchUG.)
Eine Zustimmung zur Erhebung solcher Daten nach § 6 Abs. 1. a DSGVO liegt nicht vor.
Freundliche Grüße & Danke für die Antworten!
ist es konform gegenüber der DSGVO, in Schulen des Bundes folgende Daten bei der Verwendung eines PCs zu erheben und zu speichern (mit Klarnamen bzw. Nachverfolgbar zum Klarnamen):
- Datum und Uhrzeit des Logins
- Programmverlauf
- Internetverlauf (besuchte Webseiten)
- Bildschirmverlauf (in Form von Screenshots)
Solche Programme beziehen sich in der Muster-Datenschutzerklärung auf § 6 Abs. 1 e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe in öffentlichem Interesse in Bezug auf das BdokG, BDG, VBG, SchUG-BKV und SchUG.)
Eine Zustimmung zur Erhebung solcher Daten nach § 6 Abs. 1. a DSGVO liegt nicht vor.
Freundliche Grüße & Danke für die Antworten!