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Gesetzeskonformität der Anwendung von "Überwachungsprogrammen" in Schulen

Verfasst: 06.06.2019, 19:17
von Conrad
Guten Tag,

ist es konform gegenüber der DSGVO, in Schulen des Bundes folgende Daten bei der Verwendung eines PCs zu erheben und zu speichern (mit Klarnamen bzw. Nachverfolgbar zum Klarnamen):
  • Datum und Uhrzeit des Logins
  • Programmverlauf
  • Internetverlauf (besuchte Webseiten)
  • Bildschirmverlauf (in Form von Screenshots)

Solche Programme beziehen sich in der Muster-Datenschutzerklärung auf § 6 Abs. 1 e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe in öffentlichem Interesse in Bezug auf das BdokG, BDG, VBG, SchUG-BKV und SchUG.)
Eine Zustimmung zur Erhebung solcher Daten nach § 6 Abs. 1. a DSGVO liegt nicht vor.


Freundliche Grüße & Danke für die Antworten! :)

Re: Gesetzeskonformität der Anwendung von "Überwachungsprogrammen" in Schulen

Verfasst: 07.06.2019, 14:35
von Das_Pseudonym
Ich bin Techniker und kein Jurist.

Was für Geräte sind das? Früher wie "wir" jung waren gab es einen EDV Raum mit vielen Pcs drinnen.
Dort konnten wir div. sachen erledigen. Dort würde Ich jetzt mal das nicht so kritisch sehen.
Die frage Ist ob dort sachen mit Personen bezogene Daten abgerufen werden dürfen oder nicht Stichwort E-Mail.
Bildschirmverlauf (in Form von Screenshots)
Das halte Ich für kritisch.

Oder sind das Geräte die der Schüle mit heim nimmt?