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Versteigerung immer Lastenfrei?

Verfasst: 29.05.2019, 11:12
von Jusliner85
Guten Tag!

Angenommen eine Wohnung wird auf 100.000€ geschätzt, was zugleich das geringste Gebot ist?

Und im Gutachten steht der Schätzwert ist (!) ohne Berücksichtigung von Geldlasten 100.000€ während aber 10.000€ WBF68 an einem anderen Punkt angeführt sind.

Ist dann das geringste Gebot ohne Grundbuchslasten?

Was bedeutet "ohne Berücksichtigung von Geldlasten"?

Liebe Grüsse

Re: Versteigerung immer Lastenfrei?

Verfasst: 29.05.2019, 13:10
von MG
Die Ermittlung des Schätzwertes erfolgt (in diesem Fall) ohne Berücksichtigung der Lasten. Vereinfacht gesagt: Ein Haus ist 300.000,-- wert, egal, ob da noch ein Kredit von 200.000,-- offen ist oder nicht.

Anders wäre es etwa, wenn z.B. auf einem Haus ein Mietrecht lastet, das Objekt also vermietet ist und dieses Mietrecht mit übernommen werden müsste. Da würde der Schätzer genau angeben, wie das Mietrecht zu bewerten ist und um wieviel der "normale" Wert um diese Belastung zu reduzieren wäre.

Die weitere Frage ist, ob Lasten - unter Anrechnung auf den Kaufpreis - übernommen werden müssen.

Kredite werden üblicherweise nicht übernommen, sondern gelangen nach Versteigerung und Bezahlung des Meistbotes zur Löschung (auch wenn Sie aus dem Meistbot nicht zur Gänze zurück gezahlt werden könnten) .

Informationen dazu finden Sie in den Versteigerungsbedingungen, dort sollte festgehalten sein, ob und gegebenenfalls welche Lasten übernommen werden müssen.

mfG
RA Michael Gruner

Re: Versteigerung immer Lastenfrei?

Verfasst: 30.05.2019, 15:54
von Jusliner85
Ich denke man hätte im Edikt etwas dazu gefunden und nicht im Schätzgutachten selbst, muss nächstes mal wohl genauer lesen.

Danke für Ihre Antwort!