Privatverkauf Auto - Käufer klagt bekannten Schaden
Verfasst: 27.05.2019, 18:37
Ich habe mein Auto privat verkauft, dazu den ÖAMTC Kaufvertrag verwendet und die Gewährleistung ausgeschlossen.
Über frühere Mängel aufgeklärt und alle bisherigen Werkstattrechnungen sowie die letzten zwei Pickel-Gutachten dazugeben.
Auto: 195.000 km und 2.500 EUR Kaufpreis.
Dem Käufer ist bei der Probefahrt ein kleines Problem mit der Beschleunigung zwischen Drehzahl 2000 und 3000 aufgefallen. Ich habe gesagt, ich kenne das Problem nicht. Er hat gemeint, er weiß, dass das ein kleines Ventil am Dieselfilter ist und das eine ganz einfache Reparatur ist. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich 100 EUR nachlasse und das Pickerl noch machen (wegen dem Mangel und weil der Keilriemen nicht gemacht ist).
3 Tage nach dem Kauf ruft er mich an und meint der Turbolader ist kaputt, nicht ein kleines Ventil am Dieselfilter. Beim Heimfahren ist ihnen auch aufgefallen, dass das Auto nicht schneller als 130 km/h geht - kann ich nicht sagen, bin in letzter Zeit nur Bundesstraße gefahren. Er: er braucht dringend eine Lösung, weil er kein Auto hat. ich hab ihm gesagt ich muss mich erst über meine Pflichten informieren, wir telefonieren nächsten Tag am Abend. Nächsten Tag hat er mir dann gesagt, dass der Schaden schon behoben wurde - hat er veranlasst. Kosten: EUR 760
Seine Werkstatt hat mir gesagt, dass der Schaden beim Pickerlmachen nicht auffällt und auch ihnen nicht aufgefallen wäre, wenn sie nicht darauf hingewiesen worden wären. Auch ist er nicht Pickerlrelevant.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung - daher meint der Anwalt, wir sollen uns auf eine Kulanzlösung einigen. Der Gewährleistungsausschluss ist gut, aber das Problem sei, dass ich noch das Pickerl gemacht habe - das kann ich allerdings nicht nachvollziehen worum das ein Problem ist?! Der Käufer will jetzt 500 EUR von mir, macht zwar nicht viel Unterschied aber auf eine halbe/halbe-Lösung lässt er sich nicht ein.
Mein Gedanke: Gewährleistung ist ausgeschlossen, er wusste von einem Schaden, und er hat gemeint, dass es eine ganz einfache Reparatur ist und nicht ich habe ihn in die Irre geführt.
Was meint ihr, muss ich für den Schaden aufkommen? Oder trägt er die Kosten selbst? Teilschuld? Bitte um eure Hilfe! Danke!
Über frühere Mängel aufgeklärt und alle bisherigen Werkstattrechnungen sowie die letzten zwei Pickel-Gutachten dazugeben.
Auto: 195.000 km und 2.500 EUR Kaufpreis.
Dem Käufer ist bei der Probefahrt ein kleines Problem mit der Beschleunigung zwischen Drehzahl 2000 und 3000 aufgefallen. Ich habe gesagt, ich kenne das Problem nicht. Er hat gemeint, er weiß, dass das ein kleines Ventil am Dieselfilter ist und das eine ganz einfache Reparatur ist. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich 100 EUR nachlasse und das Pickerl noch machen (wegen dem Mangel und weil der Keilriemen nicht gemacht ist).
3 Tage nach dem Kauf ruft er mich an und meint der Turbolader ist kaputt, nicht ein kleines Ventil am Dieselfilter. Beim Heimfahren ist ihnen auch aufgefallen, dass das Auto nicht schneller als 130 km/h geht - kann ich nicht sagen, bin in letzter Zeit nur Bundesstraße gefahren. Er: er braucht dringend eine Lösung, weil er kein Auto hat. ich hab ihm gesagt ich muss mich erst über meine Pflichten informieren, wir telefonieren nächsten Tag am Abend. Nächsten Tag hat er mir dann gesagt, dass der Schaden schon behoben wurde - hat er veranlasst. Kosten: EUR 760
Seine Werkstatt hat mir gesagt, dass der Schaden beim Pickerlmachen nicht auffällt und auch ihnen nicht aufgefallen wäre, wenn sie nicht darauf hingewiesen worden wären. Auch ist er nicht Pickerlrelevant.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung - daher meint der Anwalt, wir sollen uns auf eine Kulanzlösung einigen. Der Gewährleistungsausschluss ist gut, aber das Problem sei, dass ich noch das Pickerl gemacht habe - das kann ich allerdings nicht nachvollziehen worum das ein Problem ist?! Der Käufer will jetzt 500 EUR von mir, macht zwar nicht viel Unterschied aber auf eine halbe/halbe-Lösung lässt er sich nicht ein.
Mein Gedanke: Gewährleistung ist ausgeschlossen, er wusste von einem Schaden, und er hat gemeint, dass es eine ganz einfache Reparatur ist und nicht ich habe ihn in die Irre geführt.
Was meint ihr, muss ich für den Schaden aufkommen? Oder trägt er die Kosten selbst? Teilschuld? Bitte um eure Hilfe! Danke!