DSGVO - gilt Recht auf Datenübertragbarkeit auch für eigene Patientenakte?

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KeinKlarname
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DSGVO - gilt Recht auf Datenübertragbarkeit auch für eigene Patientenakte?

Beitrag von KeinKlarname » 20.05.2019, 16:48

Frage zu Artikel 20 der DSGVO: erlaubt mir das Recht auf Datenübertragbarkeit (Datenportabilität), von meinem Arzt eine Kopie meiner Patientenakte (in elektronischer Form) anzufordern?

Als Nicht-Jurist verschließt sich mir das leider, und der Arzt bietet nur einen Ausdruck bestimmter Teile gegen Kostenentgelt an.



Das_Pseudonym
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Re: DSGVO - gilt Recht auf Datenübertragbarkeit auch für eigene Patientenakte?

Beitrag von Das_Pseudonym » 25.05.2019, 15:53

Ich bin Techniker und kein Jurist.
Das Problem ist bei einer Elektronischen Übermittlung das nicht 100% sichergestellt werden kann das 3te die Daten empfangen.
LG

FHoll
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Re: DSGVO - gilt Recht auf Datenübertragbarkeit auch für eigene Patientenakte?

Beitrag von FHoll » 25.05.2019, 19:49

Das_Pseudonym hat geschrieben:
25.05.2019, 15:53
Ich bin Techniker und kein Jurist.
Das Problem ist bei einer Elektronischen Übermittlung das nicht 100% sichergestellt werden kann das 3te die Daten empfangen.
LG
Naja, wenn es um E-Mails geht kommt das zum tragen, aber an sich wird ständig elektronisch übermittelt, eben verschlüsselt und abgesichert. Auch, wenn die Daten auf einem Datenträger bereitgestellt werden, wäre es eine elektronische Übermittlung. Klar, ein Arzt sollte nicht den USB-Stick eines Patienten an den Rechner mit den sensiblen Patientendaten stecken, aber zumindest theoretisch wäre es möglich, "frische" Sticks aufzubewahren und in die Bearbeitungsgebühr mit einzurechnen. :roll:

Sobald wir über Patientendaten sprechen, geht es eher um das ELGA-Gesetz.
"Rechte der ELGA-Teilnehmer/innen
§ 16. (1) ELGA-Teilnehmer/innen haben elektronisch im Wege des Zugangsportals (§ 23) oder schriftlich gegenüber der ELGA-Ombudsstelle (§ 17) das Recht
1. Auskunft über die sie betreffenden ELGA-Gesundheitsdaten sowie Protokolldaten gemäß § 22 Abs. 2 zu erhalten sowie
2. individuelle Zugriffsberechtigungen gemäß § 21 Abs. 3 festzulegen [...]"


Wenn Sie sich also auf ELGA mit Ihrer Bürgerkarte einloggen (Gesundheit.gv.at) sollten Sie Zugriff auf Ihre Patientenakte haben. Damit ist auch die DSGVO Artikel 20 gedeckt, ohne dass Ihr Arzt genau wissen muss, wie er nun die Daten aus dem PC bekommt.

(PS: Falls unbekannt: ELGA steht für Elektronische Gesundheitsakte, das ganze Zeug, auf das man mit der e-card Zugriff bekommen kann.)

Das_Pseudonym
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Re: DSGVO - gilt Recht auf Datenübertragbarkeit auch für eigene Patientenakte?

Beitrag von Das_Pseudonym » 25.05.2019, 20:46

Das Problem es ist fakt das alle Internetzugänge (bzw alles was rein und raus geht) von einen Geheimdienst abgeschöpft wird.
Eine Verschlüsselung ist da kein hinderniss. :wink:

FHoll
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Re: DSGVO - gilt Recht auf Datenübertragbarkeit auch für eigene Patientenakte?

Beitrag von FHoll » 25.05.2019, 20:58

Das hat aber nichts mit der Frage zu tun, oder?
Wir sind hier in einem Rechtsforum, und rechtlich problematisch aufgrund der mangelnden Verschlüsselung wäre eine normale Übertragung via E-Mail. ELGA ist, rechtlich gesehen, sicher. Ein Arzt kann (und sollte) den Versand von Befunddaten via E-Mail verweigern, nicht aber den Einsatz von ELGA.

Das_Pseudonym
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Re: DSGVO - gilt Recht auf Datenübertragbarkeit auch für eigene Patientenakte?

Beitrag von Das_Pseudonym » 31.05.2019, 18:14

Man kann diese und die Daten darinnen auch Verschlüsseln. :wink:
Auf die schnelle: https://helpx.adobe.com/experience-mana ... ments.html

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