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Konkurrenzverbot zwischen Privatperson und Einzelunternehmer

Verfasst: 20.05.2019, 12:30
von Zwer99
Hallo liebe Community,

zu Beginn meiner Studienzeit als Informatiker hat mich ein Bekannter gefragt, ob ich in ca. 5 Jahren sein Einzelunternehmen inkl. Kunden und Software-Produkten übernehmen möchte. Da ich ohnehin immer schon das Ziel verfolgte, mich selbstständig zu machen, sah ich dies als tolle Option an. Da ich natürlich zu dieser Zeit noch keine eindeutige Entscheidung treffen konnte, war die Abmachung, dass ich - bis zum heutigen Zeitpunkt - unentgeltlich sporadisch an der Software mitarbeiten und diese kennenlernen kann.
Kurz vor der Übergabe (es gab noch keine Vertragsunterzeichnungen bisher) erhielt ich nun ein Angebot, bei einem Startup als Gesellschafter mitzumachen. Dieses Angebot ist für mich wesentlich attraktiver und ich möchte zusagen. Ich habe etliche Versuche angestrengt das Einzelunternehmen in das Startup zu integrieren, aber keine der beiden Parteien wollen sich einigen. Nun bleibt mir nichts anderes übrig, als mich zu entscheiden, wobei ich dem zwar möglicherweise riskanteren, aber wesentlich spannenderen und zukunftssichereren Angebot des Startups zustimmen werde.

Jetzt will mir mein alter Bekannter ein Konkurrenzverbot aufhalsen. Mich würde interessieren, wie weit ein solches Konkurrenzverbot für Softwareprodukte reicht? Zur kurzen Erklärung noch: mein Bekannter vertreibt ein ganz spezielles Produkt. Hingegen das Startup fokussiert sich im Moment auf individuelle Software-Entwicklung (und möchte sich evtl. nach Abtastung des Marktes zu gegebener Zeit auf ein Produkt oder eine Richtung spezialisieren). Das Problem ist, dass durchaus die Möglichkeit besteht, dass ein Kunde mit einer individuellen Anfrage zu uns kommen könnte, welche gewisse Ähnlichkeiten mit dem Produkt meines Bekannten haben kann (!) - wie gesagt, wir bearbeiten individuelle Aufträge und theoretisch könnte ein Kunde exakt die Software oder zumindest Teile in Auftrag stellen, die mit dem Produkt meines Bekannten übereinstimmen. Ich kann jedoch versichern, dass wir nicht den Programmcode - nicht mal kleine Teile davon - meines Bekannten verwenden werden (völlig veraltete Technologie). Sogar die User Interfaces würden völlig neu gestaltet werden - die Handhabung und Optik würden sich vollkommen unterscheiden.

Kann mir mein Bekannter ein solchen Konkurrenzverbot überhaupt auferlegen? Wie weit wäre ein solches Verbot überhaupt gültig, falls ich unterschreibe (um ihn zu beruhigen)? Könnte ich immer noch individuelle Aufträge bearbeiten, auch wenn Teile davon sich mit dem Produkt meines Bekannt decken?

Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße!

Re: Konkurrenzverbot zwischen Privatperson und Einzelunternehmer

Verfasst: 31.05.2019, 18:08
von DorisMihokovic
Warum sollten Sie heute eine Konkurrenzklausel unterschreiben? Das hätte sich Ihr Partner früher überlegen müssen. Da Sie offenbar unentgeltlich tätig waren, sehe ich eine Konkurrenzklausel als ungerechtfertigt an.

Ich bin keine Juristin, aber ich würde keine Klausel nachträglich unterschreiben.