Auto abgeschleppt!

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Hermann2
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Auto abgeschleppt!

Beitrag von Hermann2 » 20.05.2019, 11:15

Hallo liebes Forum!

Ich habe am Samstag mein Auto ganz normal geparkt und als ich zurückkam, musste ich feststellen dass wegen eines Staatsbesuches auf einmal jede menge von mobilen Parkverbotszeichen aufgestellt waren und mein Auto daher auch abgeschleppt wurde.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass - wie ich mich eingeparkt hab - diese Parkverbotszeichen noch nicht aufgestellt waren.

Habe das Auto natürlich jetzt schon teuer abgeholt!
Was aber kann ich euerer Meinung denn nun machen?

Danke und LG


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MG
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Re: Auto abgeschleppt!

Beitrag von MG » 20.05.2019, 12:47

Wenn die Halteverbote nach Ihrem ordnungsgemäßen Abstellen aufgestellt wurden, dann dürfen Ihnen für das "Umparken" keine Kosten verrechnet und auch keine Strafe verhängt werden:

https://diepresse.com/home/recht/rechta ... -kein-Muss
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Hermann2
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Re: Auto abgeschleppt!

Beitrag von Hermann2 » 20.05.2019, 13:40

umgeparkt wurde es ja leider nicht,- sondern abgeschleppt!

ich habe es am rande der stadt abholen müssen und hätte ich nicht gezahlt, hätte ich mein auto nicht ausgefolgt bekommen.

nun, was kann ich jetzt noch unternehmen?

LG und danke :)
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DorisMihokovic
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Re: Auto abgeschleppt!

Beitrag von DorisMihokovic » 23.05.2019, 12:16

Leider haben Sie den Fehler gemacht, die Kosten zu bezahlen. Es ist nicht zulässig, das Auto nur gegen Sofort-Zahlung herauszugeben. Die Abschleppfirma hätte sich an den Auftraggeber wenden müssen, um von ihm die Zahlung zu verlangen.
Nachdem Sie bereits bezahlt haben, sehe ich wenig Chancen, das Geld zurückzubekommen. Sie müssten ggfs auch nachweisen können, dass Ihr Fahrzeug dort schon abgestellt war, ehe die Verbotstafeln errichtet wurden.

Hermann2
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Re: Auto abgeschleppt!

Beitrag von Hermann2 » 27.05.2019, 12:38

hätte ich nicht gezahlt, ich glaub kaum, die hätten mir mein auto rausgegeben!???
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DorisMihokovic
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Re: Auto abgeschleppt!

Beitrag von DorisMihokovic » 31.05.2019, 17:53

Es ist unzulässig, das abgeschleppte Auto ohne Bezahlung nicht herauszugeben

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