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Besitzstörungsklage wie reagieren

Verfasst: 17.05.2019, 14:22
von stilfrage
Hallo! Ich bitte um Eure Hilfe - habe heute ein Schreiben vom RA sowie vom Bezirksgericht erhalten. Wegen Besitzstörungsklage/Befahren einer Privatstrasse.

Auf dem Schreiben vom RA wird beantragt einen Endbeschluss zu fällen: Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die Prozesskosten gemäß §19a RAO zu Händen der Klagsvertreter binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu zahlen.

--> Was bedeutet das? Wenn ich zahle ist dann Ruhe oder kann ich weiter belangt werden? Was muss ich außer einer Überweisung machen?

Am Schreiben des RA ans Bezirksgericht steht
Besitzstörung (Streitwert RATG €580, GGG €750)
Gebührenindikator: Gebührenpflicht der 1. Partei
Nebenforderung 0€
Kapitalforderung 0€
Dann gibt es noch ein Kostenverzeichnis Summe beläuft sich auf ca 300€.

Im Schreiben vom Bezirksgericht ist eine Ladung zur eingeschränkten vorbereitenden Tagsatzung.

Wie soll ich reagieren? Soll ich die 300€ bezahlen? Muss ich beim Bezirksgericht auch trotz Zahlung erscheinen.

Danke, stilfrage

Re: Besitzstörungsklage wie reagieren

Verfasst: 17.05.2019, 14:28
von MG
Wenn Sie tatsächlich unberechtigt eine Privatstraße , die als solche erkennbar gekennzeichnet war, befahren haben, dann ist davon auszugehen, dass die Klage zurecht erfolgt. In diesem Fall sollten Sie rasche mit dem RA Kontakt aufnehmen, um die Sache noch vor der Verhandlung aus der Welt zu schaffen, damit nicht noch weitere Kosten auflaufen.

Re: Besitzstörungsklage wie reagieren

Verfasst: 17.05.2019, 14:44
von stilfrage
danke für die Antwort - habe ich gemacht. ich bekomme Bescheid ob der Kläger eine außergerichtliche Einigung akzeptiert. Kann man mich zum Prozeß zwingen?