Prekaristisch überlassung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Philipp1993
Beiträge: 4
Registriert: 14.05.2019, 14:55

Prekaristisch überlassung

Beitrag von Philipp1993 » 15.05.2019, 14:43

Hallo,

ich habe ein Problem mit einen Prekaristisch Überlassung Vertrag. Ich habe 2016 ein Grundstück gekauft möbliert und auch im Kaufvertrag steht " wie es liegt und steht ".
Jetzt hab ich der Person ,die dort auf der Basis der Prekaristisch Überlassung dort Wohnt, den Vertrag gekündigt.
Diese Person will sich jetzt das ganze Inventar mitnehmen Küche usw.
Kann man da etwas machen ?
Ich bin der Meinung das mir viele dieser Sachen gehören, wenn auch nicht alles.

Vorab schon mal danke für die Hilfe.



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Prekaristisch überlassung

Beitrag von Heron » 15.05.2019, 17:52

Philipp1993 hat geschrieben:
15.05.2019, 14:43
Ich habe 2016 ein Grundstück gekauft möbliert und auch im Kaufvertrag steht " wie es liegt und steht ".
Jetzt hab ich der Person ,die dort auf der Basis der Prekaristisch Überlassung dort Wohnt, den Vertrag gekündigt.
Diese Person will sich jetzt das ganze Inventar mitnehmen Küche usw.
Kann man da etwas machen ? Ich bin der Meinung das mir viele dieser Sachen gehören, wenn auch nicht alles.
Zusätzlich zu diesen Informationen wurde im mittlerweile gelöschten Vorbeitrag noch erwähnt, dass der Bittleihnehmer die im Haus befindliche Küche an einen Dritten verkauft habe. Ich nehme im Folgenden Bezug auf den gesamten Sachverhaltskomplex.

Mit der Übergabe der Liegenschaft und dem folgenden Grundbuchseintrag erwerben Sie Eigentum an sämtlichen unselbständigen, mit der Liegenschaft fest verbundenen Bestandteilen (zB Gebäude und damit verbundene Bestandteile) sowie Eigentum an Zubehör. Darunter werden Nebensachen verstanden, die nicht Teil der Hauptsache sin, aber deren Gebrauch dienen. Möbelstücke, die ohne wirtschaftliche Beeinträchtigung (also zerstörungsfrei) entfernt werden können, oder auch Geräte und Maschinen können solches Zubehör darstellen. Als Eigentümer können Sie mit der Eigentumsklage nach § 366 ABGB von Anderen die Herausgabe Ihrer Sachen fordern.

Die Liegenschaft wurde vom Bittleihnehmer aufgrund eines Prekariums (Bittleihe, Gebrauchsüberlassung) benutzt. Der Bittleihnehmer darf die überlassenen Sachen gegen jederzeitigen Widerruf unentgeltlich benützen. Er erwirbt weder Eigentum an der Liegenschaft noch an Nebensachen. Insofern kann der Bittleihnehmer einem Dritten nicht derivativ per Kaufvertrag Eigentum (an der Einbauküche) übertragen, das er gar nicht innehat.

Der Bittleihnehmer ist jedoch als „Vertrauensmann“ iSd § 367 ABGB zu qualifizieren und deshalb ist zu prüfen, ob der Dritte bei vorhandener Gutgläubigkeit nicht im Wege eines gutgläubigen Erwerbs nach § 367 ABGB Eigentum an der Küche erworben hat. Unter anderem wäre für den gutgläubigen Eigentumserwerb Voraussetzung, dass die Sache dem Erwerber übergeben wurde.

Die Küche befindet nach Ihrer Schilderung im Vorbeitrag noch auf der Liegenschaft. Dementsprechend dürfte zwar ein Kaufvertrag geschlossen worden sein, der unter gewissen Voraussetzungen einen gutgläubigen Eigentumserwerb des Dritten ermöglichen könnte, die Küche ist Ihrer Schilderung im Vorbeitrag zufolge aber noch nicht körperlich übergeben worden und es finden sich in Ihrem Beitrag auch keine Hinweise auf ein Übergabesurrogat. An Ihrer Stelle würde ich – sofern die Küche weder körperlich noch mittels Übergabesurrogat übergeben wurde - dem Dritten mitteilen, dass die Küche in Ihrem Eigentum steht, er gegen Sie keinen Anspruch auf Übergabe hat und seine Ansprüche mit dem Vertragspartner (Bittleihnehmer) klären soll und Sie bei einem Eingriff in Ihre Rechte rechtliche Schritte einleiten werden.

Die Auskunft im Forum kann keine detaillierte rechtliche Beratung ersetzen.

Philipp1993
Beiträge: 4
Registriert: 14.05.2019, 14:55

Re: Prekaristisch überlassung

Beitrag von Philipp1993 » 16.05.2019, 06:50

Viele dank für die ausführliche Antwort.
Ich bin neu auf diesen Forum und habe den anderen Beitrag gelöscht um in umzuformulieren.
Die dritte Person wurde darauf hingewiesen sich nichts ohne Aufsicht zunehmen. Diese Aufforderung wurde missachtet und Teil der Küche ausgeräumt. Es wurden Fotos von den Ausräumungen gemacht.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 52 Gäste