Urteil öffentlich machen

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Banji
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Urteil öffentlich machen

Beitrag von Banji » 13.05.2019, 11:56

Hallo, liebe Gemeinde!
Ich wohne in einer Genossenschafts-Mietwohnung und muß mich (nicht nur ich, sondern auch die anderen 14 Haus-Parteien) schon jahrelang mit einer boshaften und bösartigen Nachbarin herumschlagen. Obwohl sie sehr - ich bezeichne es mal charmant als - einfältig ist, hat sie es immer wieder geschafft, ihre Schikanen und Beschimpfungen so zu placieren, dass ich keine Beweise bzw. zu wenig Zeugen hatte.
Aber jetzt hat sie den Bogen überspannt. Vor ein paar Wochen ist mir zu Ohren gekommen, dass sie öffentlich herumerzählt hat, ich sei eine Diebin (ich hätte ihr Wäsche vom Trockenraum gestohlen, ihren Wäschekorb, das Fahrrad ihres Sohnes usw.). Ich habe Anzeige wegen Verleumdung und Übler Nachrede erstattet und erwarte einen für mich positiven Ausgang, da ich in diesem Falle ausreichend Zeugen benennen konnte.
Nun zu meiner Frage:
Darf ich, im Falle einer Verurteilung, das Urteil im Treppenhaus bzw. in meiner Umgebung (quasi als Reputations-Wiederherstellung) aushängen? Oder mache ich mich damit strafbar?
Bin sehr gespannt auf eure Antworten,
Banji



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