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Unterhaltszahlung Kind

Verfasst: 10.05.2019, 20:39
von mydogkiara
Guten Abend.

Ich habe folgendes Thema.Ich habe eine 8 Jährige Tochter mit einem Mann,mit dem ich nicht verheiratet war.Das Kind lebt seit 7 Jahren bei ihm,er hat damals vor Gericht auf Unterhalt verzichtet.Jetzt auf einmal möchte er Unterhalt von mir für das Kind einfordern.Kann er den Unterhalt für das Kind auch nachträglich,sprich die ganzen 7 Jahre einfordern oder hat er überhaupt das Recht,jetzt etwas einzufordern?

Vielen Dank und schönen Abend
Müller

Re: Unterhaltszahlung Kind

Verfasst: 11.05.2019, 20:38
von Heron
Festzuhalten ist, dass der Unterhaltsanspruch dem Kind gebührt und nicht dem Kindesvater. Der Kindesvater macht Ansprüche des Kindes geltend. Primär wäre die letzte Unterhaltsvereinbarung zu analysieren. Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Fall bei einer wesentlichen Änderung der Umstände der Kindesunterhalt neu bemessen werden kann. Als Umstände im vorgenannten Sinn kommen maßgebende veränderliche Komponenten auf Seiten des unterhaltsberechtigten Kindes wie auch maßgebende Veränderungen Ihrer (finanziellen) Leistungsfähigkeit in Betracht. Als Beispiele für relevante Umstandsänderungen seien erwähnt: altersbedingte Erhöhung der Bedürfnisse des Kindes, Veränderung des Betreuungsbedarfs, Einkommensveränderung um ca. 10%, Arbeitslosigkeit, Gewährung einer Invaliditätspension.
Für Unterhaltsforderungen gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist.

Re: Unterhaltszahlung Kind

Verfasst: 12.05.2019, 11:43
von mydogkiara
Vielen Dank

Damals beim Sorgerechtsstreit hat er ausdrücklich gesagt,er brauche keinen Unterhalt von mir da er sehr gut verdient.Ich habe auch diesbezüglich noch nie ein Schreiben vom Jugendamt erhalten.Was passiert,wenn ich nicht zahlen kann? Ich bin momentan aus gesundheitlichen Gründen von der Arbeit zuhause,kann er auf meine Mutter zurückgreifen?Meine Mutter betreut das Mädchen ziemlich oft,da ich im Ausland lebe.


Vielen Dank und liebe Grüße
Müller

Re: Unterhaltszahlung Kind

Verfasst: 14.05.2019, 15:53
von Heron
Die Unterhaltsleistung richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Als Prozentsätze werden für Kinder unter 6 Jahren 16%, für Kinder zwischen 6-10 Jahren 18%, für Kinder zwischen 10-15 Jahren 20% und für Kinder über 15 Jahren 22% der Bemessungsgrundlage herangezogen, wobei die Prozentsätze bei weiteren Unterhaltspflichten gemindert werden (Unterhaltsrechner: http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php).

Ein gerichtliche Entscheidung über die Unterhaltspflicht bzw. eine vor Gericht geschlossene Unterhaltsvereinbarung kann auch zwangsvollstreckt werden (fallabhängig auch im Ausland). Bei Schwierigkeiten bei der Unterhaltsfestsetzung bzw. -einbringung kann das Kind bzw. dessen Vertreter einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985 stellen, bei Bewilligung leistet dann die Republik Unterhaltsvorschuss.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen können die Großeltern subsidiär zur Unterhaltsleistung herangezogen werden und darüber hinaus erst nachdem über Ihre Unterhaltspflicht entschieden wurde.

Re: Unterhaltszahlung Kind

Verfasst: 21.05.2019, 17:30
von gemma33
Hallo Leute, ich hatte das gleiche Problem, und ich habe auch nach vielen Informationen gesucht, danke.