Zufahrtsrecht zu einem Grundstück

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matt604
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Zufahrtsrecht zu einem Grundstück

Beitrag von matt604 » 09.05.2019, 22:52

Ich habe eine Frage zum Thema: Zufahrtsrecht/Dienstbarkeitsvertrag:
Ich interessiere mich für ein Grundstück, daß auf einer Seite an eine Bundesstraße grenzt. Vor 100 Jahren, als das Haus gebaut wurde, war der Zutritt zum Grundstück von dieser Bundesstraße über eine Treppe am Straßenrand möglich. Die Treppe wird nun seit langer Zeit nicht mehr benutzt, ist mittlerweile komplett verwildert und (O-Ton Bauamt) "Eine Zufahrt zum Grundstück von der nordöstlich angrenzenden Landesstraße, ist aufgrund des bestehenden Niveauunterschiedes nicht möglich." Parkmöglichkeiten gibt es an dieser Stelle der Bundesstraße ebenfalls keine.
Zugefahren wurde in den letzten Jahren immer (ich glaube, 30 Jahre ist die magische Zahl, ich weiß aber nicht ob das hier der Fall ist) über einen Schotterweg, der auf der anderen Seite des Grundstückes vorbeiführt und im Privatbesitz eines Nachbarn steht. Dieser hat anscheinend die Nutzung immer geduldet, der Weg wird ebenfalls von einigen anderen Nachbarn die weiter hinten wohnen, Müllabfuhr, Post, etc. benutzt. Es gibt aber für das Haus das ich kaufen möchte, keinen grundbücherlichen Dienstbarkeitsvertrag/eingetragenes Servitutsrecht zur Nutzung dieses Weges. Das Ganze basiert also nur auf dem Guten Willen des Besitzers. Auch wenn es keinen Grund gibt, anzunehmen, daß der Eigentümer des Weges plötzlich Probleme macht, ausschließen kann man sowas ja nie, auch wenn er sein Haus vielleicht verkauft oder vererbt. Kann er also beschließen, die Durchfahrt zu verbieten, auch wenn dieser Weg die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus ist? Oder ist er in diesem Fall (einzige Zufahrtsmöglichkeit) verpflichtet, eine Nutzung zu dulden, da das Haus ja sonst plötzlich abgeschnitten und nicht mehr erreichbar wäre?



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