Erzwungene Smart Meter Installation

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cangaroofive
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Erzwungene Smart Meter Installation

Beitrag von cangaroofive » 08.05.2019, 19:27

Hallo! Ich möchte mein opt-out Recht beim Tausch auf einen Smart Meter in Anspruch nehmen. Kann aber nicht ersehen, welches Gesetz nun gültig ist. Auf dieses habe ich mich berufen:

Gesamte Rechtsvorschrift für Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 , Fassung vom 07.05.2019
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20007045

Intelligente Messgeräte§ 83. (1) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kann nach Durchführung einer Kosten/Nutzanalyse die Einführung intelligenter Messseinrichtungen festlegen. Dies hat nach Anhörung der Regulierungsbehörde und der Vertreter des Konsumentenschutzes durch Verordnung zu erfolgen. Die Netzbetreiber sind im Fall der Erlassung dieser Verordnung zu verpflichten, jene Endverbraucher, deren Verbrauch nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird, mit intelligenten Messgeräten auszustatten, über die Einführung, insbesondere auch über die Kostensituation, die Netzsituation, Datenschutz und Datensicherheit und Verbrauchsentwicklung bei den Endverbrauchern, Bericht zu erstatten und die Endverbraucher zeitnah über den Einbau eines intelligenten Messgeräts sowie die damit verbundenen Rahmenbedingungen zu informieren. +++ Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen. +++

Ich habe den Smart Meter schriftlich abgelehnt. Netz Burgenland jedoch reagiert äußerst renitent, unfreundlich und droht mit gerichtlichen Schritten, falls ich am 28.05.2019 den Einbau verhindere. Sie verweigern nun jegliche Kommunikation. Die Ablehnung wird nicht akzeptiert. Aufgrund der Roll-out Stopps in verschiedenen Ländern/Gemeinden und der geballten Gegenwehr weltweit betreffend der Smart Meter (unzählige Studien zur Datensammlung/Gesundheitsgefährdung, massive Zweifel an Wirtschaftlichkeit) finde ich die Bedenken den Geräten gegenüber gerechtfertigt.

Kann ich gegen die Vorgangsweise von Netz Burgenland gesetzlich vorgehen, bzw den Einbau des Smart Meters verhindern, außer meinen Hund die Zählerkästen bewachen zu lassen... ich wohne in einer Feriensiedlung und hätte 4 Smart Meter vor meiner Nase, da die Nachbarkästen auch vor meinem Garten stehen. Es ist also auch keine Option, auf Strom zu verzichten (was ich tun würde, aber dann hab ich drei fremde Smart Meter, was auch ned besser ist).

Wäre für Tipps sehr dankbar! Liebe Grüße, Lilli



Heron
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Re: Erzwungene Smart Meter Installation

Beitrag von Heron » 08.05.2019, 21:02

Die Zähleinrichtung gehört dem Netzbetreiber und kann von diesem entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen ausgetauscht werden. Wie der entsprechenden Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend genauer zu entnehmen ist, kann die Aktivierung der „Smart-Funktionen“ eines digitalen Zählers abgelehnt werden, nicht aber der Austausch eines bestehenden Ferraris-Zählers durch ein digitales Zählgerät.
§ 1 - Einführung intelligenter Messgeräte („smart meters“)

(...)

(6) Lehnt ein Endverbraucher die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes ab, hat der Netzbetreiber diesem Wunsch zu entsprechen. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall einzubauende oder bereits eingebaute intelligente Messgeräte derart zu konfigurieren, dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden und die Abschaltfunktion sowie Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert sind, wobei die jeweilige Konfiguration der Funktionen für den Endverbraucher am Messgerät ersichtlich sein muss. Eine Auslesung und Übertragung des für Abrechnungszwecke oder für Verbrauchsabgrenzungen notwendigen Zählerstandes und, soweit das Messgerät technisch dazu in der Lage ist, der höchsten einviertelstündlichen Durchschnittsbelastung (Leistung) innerhalb eines Kalenderjahres muss möglich sein. Derart konfigurierte digitale Messgeräte werden auf die in Abs. 1 festgelegten Zielverpflichtungen angerechnet, soweit sie die Anforderungen der Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung 2011, BGBl. II Nr. 339/2011, bei entsprechender Aktivierung bzw. Programmierung, die auf Wunsch des Endverbrauchers umgehend vorzunehmen ist, erfüllen.

cangaroofive
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Re: Erzwungene Smart Meter Installation

Beitrag von cangaroofive » 09.05.2019, 21:27

Vielen Dank!
Meiner Auffassung nach wird jedoch beim Opt-Out die Möglichkeit zur Fernablesung weiterhin gegeben sein, nur die Speicherung der Daten im Gerät und die Frequenz der (dann nur anlassbezogen erlaubten) Auslesung sind wählbar. Das Gerät ist demzufolge immer noch genauso „intelligent“ wie vorher. Das Opt-out ist also eine Ver***schung.

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