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Strafrecht, missbräuchliche Verwendung eines Tickets

Verfasst: 07.05.2019, 15:37
von Simone12
Hallo,
ich bin mit dem Jugendticket eines Freundes mit der U-Bahn gefahren. Dabei habe ich eine Strafanzeige wegen missbräuchlicher Verwendung erhalten.
Welche weitere Strafen könnten hier drohen bzw. könnte dies aus im Strafregisterauszug ersichtlich werden?

Re: Strafrecht, missbräuchliche Verwendung eines Tickets

Verfasst: 07.05.2019, 21:08
von Heron
„Reines“ Schwarzfahren, also die Inanspruchnahme einer Beförderungsleistung ohne gültigen Fahrschein, kann einen in den Beförderungsbedingungen festgelegten Kostenersatz sowie eine Verwaltungsstrafe zur Folge haben (Vorsicht: in anderen Ländern ist Schwarzfahren gerichtlich strafbar).

Erst wenn, wie offenbar hier geschehen, eine Täuschungskomponente dazu kommt und zB ein Kontrollorgan über das Vorliegen eines gültigen Fahrscheins getäuscht wird bzw. die Täuschung versucht wird, droht eine strafrechtliche Verurteilung (§ 149 StGB – Erschleichung einer Leistung). Die Strafdrohung beträgt 1 Monat Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen. In einer Strafregisterbescheinigung für zB den Dienstgeber würde eine solche Verurteilung nicht aufscheinen (siehe auch: https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 00040.html)

Gerade im Fall einer Ersttat ist wahrscheinlich, dass bei hinreichend geklärtem Sachverhalt eine Diversion angeboten wird und das Verfahren vorläufig eingestellt wird. Die Verfahrenseinstellung im Rahmen einer Diversion wird nicht im Strafregister eingetragen.

Re: Strafrecht, missbräuchliche Verwendung eines Tickets

Verfasst: 08.05.2019, 07:19
von Simone12
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es handelt sich um eine Ersttat und ich habe auch keine anderen Vorstrafen oder Vormerkungen. (Ich bin 20 Jahre alt)
Bei einer Diversion können auch weitere Maßnahmen wie gemeinnützige Arbeit, Zahlung eines Geldbetrages etc. anfallen, wäre in diesem Fall damit zu rechnen oder könnte das Verfahren auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden?

Re: Strafrecht, missbräuchliche Verwendung eines Tickets

Verfasst: 08.05.2019, 18:00
von Heron
In Abwägung der Schuld, des Nachtatverhaltens (Schadenswiedergutmachung), etc. ist beim in Frage kommenden Delikt auch eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Geringfügigkeit möglich.