Frage zu §19 WEG 2002
Frage zu §19 WEG 2002
Der Bauherr "Familienwohnbau" hat im Übereignung- und Wohnungseigentumsvertrag ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft festgelegt, dass die Tochtergesellschaft "WEVIG" ab Übergabedatum 15.09.2016 mit der Verwaltung der Liegenschaft betraut wird. Dies passierte vor Unterschrift des Kauf Vertrages. Ist dies zulässig?
Re: Frage zu §19 WEG 2002
Ich gehe davon aus, dass die Familienwohnbau Alleineigentümerin der Liegenschaft ist/war und jetzt die entsprechenden Anteile (Wohnungen) abverkauft.
Wenn im Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag die Verwalterbestellung geregelt ist, dann erfolgt die Zustimmung zur Verwalterbestellung durch Unterfertigung dieses Vertrages und erst dann wird man Miteigentümer, also geht Ihr Argument der Bestellung "ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft" ins Leere.
mfG
RA Michael Gruner
Wenn im Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag die Verwalterbestellung geregelt ist, dann erfolgt die Zustimmung zur Verwalterbestellung durch Unterfertigung dieses Vertrages und erst dann wird man Miteigentümer, also geht Ihr Argument der Bestellung "ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft" ins Leere.
mfG
RA Michael Gruner
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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