Behandlungsfehler

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Franzl78
Beiträge: 2
Registriert: 24.04.2019, 00:18

Behandlungsfehler

Beitrag von Franzl78 » 24.04.2019, 00:35

Hallo alle miteinander,

Wurde vor ca. 20jahren am Unterleib operiert, nach der OP gab es keine komplikitianonen die mir bekannt waren.
Seit einigen Jahren probieren meine Frau und ich eine Familie zu gründen, aber leider hat es nie geklappt. Wir haben uns dann im LKH untersuchen lassen um die Ursache festzustellen. Da wurde dann leider festgestellt das bei mir der Samenleiter durchgeschnitten wurde und die im LKH sind der Meinung das dies bei meiner OP vor 20jahren versehentlich passiert ist. Meine Frage jetzt wäre: Gibt es da eine verjährungsfrist um vor Gericht zu gehen und Schmerzensgeld zu fördern?
Von den seelischen Schmerzen möchte ich gar nicht reden.
Wann es eine verjährungsfrist gibt, bin ich der Meinung ich konnte es vorher ja nicht wissen.



SK
Beiträge: 157
Registriert: 24.01.2018, 00:23

Re: Behandlungsfehler

Beitrag von SK » 24.04.2019, 16:25

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Es gibt eine absolute Frist von 30 Jahren.

Wenn Sie also vor weniger als 3 Jahren Kenntnis von dem Schaden erlangt haben, ist der Anspruch nicht verjährt.

Welche Ansprüche allenfalls zustehen, ist mit einem RA zu klären.

MfG RA Sebastian Kinberger

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 39 Gäste