Bezug von Giften
Verfasst: 17.04.2019, 23:34
Liebe Mitglieder!
Da ich mich hauptsächlich mit Chemie beschäftige und ich schon fast allergisch auf Gesetzestexte reagiere, hoffe ich, dass mir hier jemand mit meiner Frage helfen kann:
Wenn ich als nicht-gewerblicher Verwender Gifte beziehen will, brauche ich eine Giftbezugsbescheinigung (außer der Giftstoff ist von dieser Regelung befreit wie z.b. Methanol als Kraftstoff).
Die Voraussetzung sind dabei:
- Volljährigkeit
- Sachkundenachweis
- 16h Erste-Hilfe Kurs
- Glaubhafter Verwendungszweck
Stimmt das soweit?
Und wie erfahre ich es, welche Gifte von dieser Regelung (wie z.b. der oben genannte Methanol) befreit sind?
Reicht dieser Kurs als Sachkundenachweis?
https://www.wifi-ooe.at/kurssuche/-/kur ... 2019_11675
Da ich mich hauptsächlich mit Chemie beschäftige und ich schon fast allergisch auf Gesetzestexte reagiere, hoffe ich, dass mir hier jemand mit meiner Frage helfen kann:
Wenn ich als nicht-gewerblicher Verwender Gifte beziehen will, brauche ich eine Giftbezugsbescheinigung (außer der Giftstoff ist von dieser Regelung befreit wie z.b. Methanol als Kraftstoff).
Die Voraussetzung sind dabei:
- Volljährigkeit
- Sachkundenachweis
- 16h Erste-Hilfe Kurs
- Glaubhafter Verwendungszweck
Stimmt das soweit?
Und wie erfahre ich es, welche Gifte von dieser Regelung (wie z.b. der oben genannte Methanol) befreit sind?
Reicht dieser Kurs als Sachkundenachweis?
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