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Erbrecht

Verfasst: 17.04.2019, 10:06
von jasonx
Fall:
Vater stirbt; Witwe, zwei gemeinsame Kinder und ein Kind, das von der Witwe in die Ehe mitgebracht wurde und sie die Obsorge hatte, jedoch KEINE Adoption erfolgte (Alter der Kinder 50+).
Frage:
Ohne das Testament zu kennen, wie sehen die gesetzlichen Ansprüche betr. Pflichtteil aus?

Re: Erbrecht

Verfasst: 18.04.2019, 00:09
von Heron
Wurde weder ein Testament noch ein Erbvertrag (unter den beiden Ehegatten) errichtet, greift das gesetzliche Erbrecht.

Die überlebende Ehegattin erbt neben Nachkommen des Erblassers 1/3. Die übrigen 2/3 teilen sich auf die beiden leiblichen Kinder des Verstorbenen auf. Im Ergebnis ergibt sich in der gegebenen Konstellation, wenn alle Beteiligten erbwürdig sind, für Ehegattin und die beiden leiblichen Kinder ein Erbteil von je 1/3.

Der Pflichtteil kommt dann "ins Spiel", wenn der Verstorbene testamentarisch jemand anderen als Erbe eingesetzt hat. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist primär vom Erben in Geld abzudecken (im gegebenen Fall also: Pflichtteil für Gattin und beide Kinder: je 1/6). Der Pflichtteil kann unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden (sog. "Enterbung").

Das Stiefkind des Verstorbenen hat nach gesetzlichem Erbrecht keinen Anspruch auf Erbteil bzw. Pflichtteil. Es wäre im Fall des Todes seines leiblichen Vaters bzw. seiner Mutter erbberechtigt.