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Elektronisch überwachter Hausarrest

Verfasst: 08.04.2019, 23:45
von xrepe xrepe
Welche Chancen hat jemand eine sog. Fußfessel nach einem Antrag zu bekommen, der schon mehr als 10 mal verurteilt war, wo er auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe bekommen hat?

Die letzte Tat passierte während seiner Probezeit. Er wurde verurteilt wegen §§127ff StGB (10 Monate Freiheitsstrafe).

Wären das erschwerende Gründe für eine "Fußfessel"?
Welche Kriterien könnten die Entscheidung für eine Fußfessel erschweren, bzw. zur einer Entscheidung führen, die gegen Fussfessel spricht?

Lg

Re: Elektronisch überwachter Hausarrest

Verfasst: 10.04.2019, 19:24
von Das_Pseudonym
Beachte bitte das es mit nicht unerheblichen kosten verbunden ist.

Re: Elektronisch überwachter Hausarrest

Verfasst: 11.04.2019, 10:20
von xrepe xrepe
Die man aber nicht zahlen muss wenn man sich das nicht leisten kann.

Lt. Justizanstalt kann man als Opfer ein Bedenkschreiben schreiben. Die Frage ist ob das überhaupt hilft.