§19a ASVG finanzonline

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Roland5268
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§19a ASVG finanzonline

Beitrag von Roland5268 » 08.04.2019, 20:30

Guten Tag!

Ich bin aufgrund einer geringügigen Beschäftigung nach §19a ASVG freiwillig selbstversichert und möchte für das Jahr 2016 2017 und 2018 die sogenannte Arbeitnehmerveranlagung machen. Den Betrag von 58,68 Euro monatlich (2016) habe ich mit 12 multipliziert, also 704,16 im Jahr. Wenn ich jetzt beispielsweise dür das Jahr 2016 bei finanzonline unter Punkt 247 den Jahresbetrag von 704,16 eingebe, würde ich eine Rückzahlung von 352 Euro bekommen. Kann das sein, oder habe ich etwas falsch gemacht?

Mit freundlichen Grüßen
Roland



isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: §19a ASVG finanzonline

Beitrag von isidoro » 11.04.2019, 11:27

Stimmt alles, Sie bekommen 50 % von den Soz.Versicherungsbeiträgen max. € 400,-- vom Finanzamt zurück.

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