Eigentumsentziehung

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JohnDave2
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Eigentumsentziehung

Beitrag von JohnDave2 » 08.04.2019, 09:25

Da sich unsere Gerichtsgeschichten nun schon beinahe eine Dekade hinziehen versuche ich alles möglichst kurz zusammenzufassen, sollte Fragen auftauchen: einfach fragen ;)

Seit 2010 haben uns justiznahe Akademiker (ehemalige Gerichtsmediziner...) im Rahmen kostspieliger Obsorgeverfahren (ohne im Zivilrecht ansonsten üblichen Kostenersatz) versucht unser Kind abzunehmen - ohne Erfolg, siehe u.a. 1Ob98/14i (danach gab es noch 2 weitere Verfahren bis zum LGZRS aufgrund exakt derselben bereits abgeklärten Vorwürfe, u.a. Begutachtung durch 30 Fachkundige Personen über die Dauer von 6,5 Jahren - darunter auch 2x2 Psychologinnen der Familiengerichtshilfe).

Mitte 2012, als selbst schon justizeigene Stellen (Ombudsstelle im Justizpalast, Familienberatung des Bezirksgerichts) von "staatlicher Verfolgung sprachen" und uns eindringlich anrieten das Land zu verlassen, entschloss sich meine Großmutter uns ihre Eigentumswohnung per notariellem Schenkungsvertrag zu übertragen - nur 2 Wochen später wurde von den Verfolgern aus den Obsorgeverfahren beim zuständigen BG die Entmündigung angeregt.
Hat natürlich auch perfekt geklappt, die Anreger sind auch gleich zum SV-Gutachten mitgegangen - unter Suggestivbefragung wurde dann "beginnende Demenz" diagnostiziert.

Lustiger Weise wurden diese Personen nur wenige Wochen vor der Anregung der Entmündigung meiner Großmutter vom obersten Leiter des Wiener Mag11 als „hochgradig erregt, verstört und beeinträchtigt“ beschrieben - offensichtlich ist es aber überhaupt kein Problem für das BG Josefstadt aufgrund von haltlosen Anschuldigungen ebendieser „hochgradig erregten, verstörten und beeinträchtigten“ Personen willkürlich in das verfassungsrechtlich gewährte Eigentumsrecht steuerzahlender Jungfamilien einzugreifen.

Im weiteren Verlauf wurde ich 2014 dann von Pflegschaftsgericht und Sachwalter nämlich -ohne jemals angehört worden zu sein- erpresst einem "prätorischen Vergleich" zuzustimmen, ansonsten würde man mir mein rechtmäßig erworbenes Eigentum "gänzlich entziehen".

Dieser Vergleich enthielt neben einem Wohn- und Fruchtgenussrecht (welches bei einem Verkauf ohnehin einverleibt worden wäre, dies hätten mehrere Dokumente auch belegen können - hätte uns das Gericht jemals angehört) auch das höchstpersönliche Recht (!) des Belastungs- und Veräußerungsverbots, welches vom BG Josefstadt aber nur mit Unterschrift des dafür nach ständiger Rechtsprechung absolut unzuständigen Sachwalters einverleibt wurde.
Natürlich war ich damals nicht juristisch vertreten und konnte als damals noch kompletter juristischer Laie die Konsequenzen auch nicht im Ansatz abschätzen, litt zudem an einer -auf das willkürliche Vorgehen der Justiz in jeder Hinsicht zurückzuführende- fachärztlich diagnostizierten schweren depressiven Episode nach ICD-10 (der Richter meinte kurz vor der Unterzeichnung sogar "na der schaut aber ned guad aus").

Als wir 2015 mit dem SW persönlich sprachen stimmte er einer Löschung zuerst noch zu ("klar, ist ja kein Nachteil für die Oma"), nach einem 2-wöchigen Urlaub jedoch meinte er per SMS "Werde den Verkauf doch nicht unterstützen - aus meiner Sicht werden Sie lernen müssen finanziell auf eigenen Beinen zu stehen" - lustig, da unsere Jungfamilie seit ihrem Bestehen stets selbsterhaltungsfähig und zumindest 1 Elternteil in Beschäftigung war...

Besonders toll ist für uns natürlich dass wir seither für Kosten & Risiken haften aber null Erträge aus dem Eigentum erwirtschaften können; so ist derzeit auch ein Verfahren der HVW anhängig weil wir als durch die Obsorgeverfahren schon ausgeblutete Jungfamilie natürlich nicht für Kosten aufkommen können (aktuell 2500€ für eine Terassenreparatur, dies übersteigt unser monatliches Haushaltseinkommen für 3 Personen), während der Sachwalter pro Jahr rund 10.000€ anspart um die eigene Entlohnung zu steigern...

Neben den Mietkosten für unsere eigene Mietwohnung (für mittlerweile 5 Jahre = 30.000 €), welche ja längst weggefallen wären würde uns der Staat nicht willkürlich unsere Menschenrechte vorenthalten, ist uns durch den zwischenzeitlichen ungefragten und widmungswidrigen Einzug einer Kellermoschee ("Uni-Moschee") im Jahr 2017 auch massiver finanzieller Schaden entstanden (20-30% Wertverlust der Immobilie).

Im Sommer 2016, kurz nach Zugang eines neuerlichen Beschlusses des LGZRS Wien in der Obsorgesache wurde der Mutter meines Kindes zudem auf Kopfhöhe ins Badezimmerfenster geschossen - nachdem es im Zuge der Obsorgeverfahren immer wieder Drohungen gegen Leib&Leben gab, entsprechende Anzeigen wurden von der StA Wien aber stets eingestellt.
Auch wegen dem -von der Tatortgruppe bestätigten- Einschuss in Kopfhöhe (das Projektil hat das 1cm dicke Glas zwar durchschlagen, konnte aber nicht eindringen) ermittelte die StA Wien lieber nur wegen "Sachbeschädigung"...

Sowohl Grundbuchsgericht (5Ob45/17d) als auch das Pflegschaftsgericht verweigern bis heute die Löschung des höchstpersönlichen Rechts - auch trotz vom BG Innere Stadt Wien beglaubigter Löschungserklärung.
Im weiteren Sinne kam der OGH zu dem Beschluss dass Erwachsenvertreter entgegen den erklärten Willen ihrer Mündel über ihre höchstpersönlichen Rechte und damit auch über rechtmäßig erworbenes Eigentum nicht-entmündigter Dritter bestimmen können, obwohl Nachteile für die Entmündigte nicht objektivierbar sind (lebenslanges unentgeltliches Wohn- und Fruchtgenussrecht bleibt auch bei Veräußerung bestehen) - wie ist dies denn mit Verfassungs- und Menschenrechten vereinbar? Interessant dazu die nationalstaatliche Auslegung zu Art.1 des 1.ZPMRK in RS0122625... auch unser Anwalt Dr. Tassilo Wallentin bezeichnete den Beschluss als "absolute Frechheit" (enthält ja auch direkte Lügen wie die beiden in Punkt 1 zitierten Rechtssätze - welche de facto im gesamten Verfahren keine Anwendung fanden - tatsächlich war es der im nächsten Absatz zitierte RS0010723).

Im aktuellen Verfahren wurde mir Antragslegitimation im Pflegschaftsverfahren abgesprochen - und zwar aufgrund §127 Abs.1 AußStrG, welcher aber nur von der (Zitat) "Einleitung des Verfahrens über die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters" handelt"... darum geht es aber gar nicht, sondern um die Löschung eines Rechts - welches nach ständiger Rechtsprechung "„kein Vermögensobjekt, sondern nur ein höchstpersönliches und nicht verwertbares Recht“ (RS0010723 T2 mwN) darstellt.
Antragslegitimation (und allenfalls auch Parteistellung) müsste sich daher eher aufgrund §268 Z2 ABGB iV §42 ABGB iV §2 AußStrG ergeben, sowie aufgrund Entscheidungen des EGMR (BeschwNr. 32.555/96), da auch, aber nicht ausschließlich, materiellrechtliche Ansprüche des Eigentümers bestehen?

Früher nahm sich zumindest der "Bürgeranwalt" vereinzelt derartigen Fällen an, seit der Verurteilung Österreichs wegen Verletzungen der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der Massenentrechtungen unbescholtener Bürger und der Verleihung des Ehrenprofessortitels an "Bürgeranwalt" Peter Resetarits durch den ehemaligen BK Faymann hört man dazu nichts mehr.
Die Volksanwaltschaft sieht sich auch nicht mehr zuständig, da man nur für die Verwaltung zuständig sei. Sachwalter seien aber Justizangelegenheit. Seltsam dass man die Haftbedingungen in den österreichischen Kuschelgefängnissen dann aber sehr wohl kritisiert? Hauptsache Verbrecher haben ihre Rechte... selbst Massenmörder wie Breivik & Co.
Immerhin hat man es geschafft die "Sachwalterschaften" in "Erwachsenenschutz" umzubenennen, Goebbel wäre stolz auf derartig innovative Umschreibungen Menschen all ihrer Rechte zu berauben ;)

Dem schändlichen und mittlerweile schon hochgradig dubiosen Vorgehen gewisser „Rechtsorgane“ der Republik Österreich kann man höchstens zu Gute halten dass sich auch das sozialistische Nordkorea offiziell als „demokratische Volksrepublik“ bezeichnet - und wahrscheinlich auch in höchstem Maße von der eigenen Rechtsstaatlichkeit überzeugt ist...

Zumindest sieht man was Rechte wie Gleichberechtigung, das Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Unversehrtheit („westliche Werte“) tatsächlich Wert sind... hoffentlich ist man in der Justiz auch noch ganz besonders stolz darauf dass man hier zigfach vorbestrafte Intensivtäter frei herumlaufen lässt, ja sogar Terroristen mit Steuergeld anfüttert, gleichzeitig aber unbescholtene Bürger wie im 3. Reich zwangsentrechtet, sich an Eigentum wehrloser Jungfamilien vergreift, nächste Angehörige in Sippen-, Kollektiv- und Gesinnungshaft nimmt und wie gegenständlich sogar die konkrete Gefahr für Leib und Leben einer jungen Mutter in Kauf nimmt, nur um die eigenen faschistoiden Interessen durchzusetzen.

Dieser Staat ist aus unserer Sicht einfach nur noch zutiefst widerlich und menschenverachtend :evil:



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