KFZ Reparatur ohne direkten Auftrag
Verfasst: 05.04.2019, 11:59
Folgender Sachverhalt:
Es wurde bei einem KFZ der einzige Schlüssel verloren. Diesbezüglich wurde das KFZ in eine Vertragswerkstätte gebracht und ein neuer Schlüssel samt Programmierung bestellt. Laut Werkstätte betrugen die Kosten für Schlüssel und Programmierung rund 200 Euro.
Nachdem die Werkstätte den Schlüssel erhalten hatte, konnte das KFZ von dieser nicht gestartet werden. Der Mechaniker konnte vorerst nicht herausfinden, woran es liegt. Es wurde dem Mechaniker mitgeteilt, dass das Auto vor Verlust des Schlüssels normal gefahren ist und es auch 2 Wochen zuvor bei einem Service bei einer anderen Werkstätte hergerichtet wurde. Er meinte, es könnte die Batterie leer sein bzw. die Zündkerzen, etc. defekt. Er müsse sich das ansehen und meldet sich wieder. Vom Kunden wurde bestätigt, dass er sich das ansehen soll.
Zwei Tage später rief die Werkstätte an und sagte es gäbe eine gute und eine schlechte Nachricht. Die Gute wäre, dass das Auto wieder starten und fahren würde, die Schlechte wäre, dass dies 950 Euro kostet. Es wäre bereits repariert und das Auto kann abgeholt und die Rechnung bezahlt werden. Angeblich war das Steuergerät defekt und musste getauscht werden.
Ist es rechtens, dass die Werkstätte ohne tatsächlich schlüssigen Auftrag das Auto eigenmächtig repariert? Alleine die Aussage des Kunden „Sehen sie sich das an“ heißt ja nicht, dass er es gleich reparieren soll, sondern dass er mal herausfinden soll, woran es nun wirklich liegt. Die gängige Methode ist hier ja grundsätzlich mal ein Kostenvoranschlag. Außerdem sagte der Mechaniker er würde sich wieder melden wenn er herausgefunden hat, woran es liegt.
Es ist ja ein wesentlicher Unterschied, ob es um einen Auftrag über 200 Euro oder 950 Euro geht. Hier müsste die Werkstätte doch vorerst den Kunden informieren, ob er den Defekt überhaupt repariert haben will, denn es ging ja plötzlich um ganz was anderes als ursprünglich bestellt. Außerdem war vor Verlust des Schlüssels kein Defekt am Auto auszumachen bzw. war es ja eigentlich repariert.
Der ursprüngliche Grund weshalb das Auto in die Werkstätte kam, war der Schlüsselverlust. Der Auftrag war Beschaffung eines neuen Schlüssels und Programmierung im Wert von max. 200 Euro und nicht Reparatur eines Steuergeräts über 950 Euro.
Muss ich die Rechnung nun in dieser Höhe bezahlen? Was kann ich dagegen tun? Es kann ja nicht sein, dass die Werkstatt eigenmächtig entscheiden kann, ob ich die Reparatur durchführen will bzw. ob ich diese überhaupt in dieser Werkstätte durchführen will.
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
LG, Norbert Schuster
Es wurde bei einem KFZ der einzige Schlüssel verloren. Diesbezüglich wurde das KFZ in eine Vertragswerkstätte gebracht und ein neuer Schlüssel samt Programmierung bestellt. Laut Werkstätte betrugen die Kosten für Schlüssel und Programmierung rund 200 Euro.
Nachdem die Werkstätte den Schlüssel erhalten hatte, konnte das KFZ von dieser nicht gestartet werden. Der Mechaniker konnte vorerst nicht herausfinden, woran es liegt. Es wurde dem Mechaniker mitgeteilt, dass das Auto vor Verlust des Schlüssels normal gefahren ist und es auch 2 Wochen zuvor bei einem Service bei einer anderen Werkstätte hergerichtet wurde. Er meinte, es könnte die Batterie leer sein bzw. die Zündkerzen, etc. defekt. Er müsse sich das ansehen und meldet sich wieder. Vom Kunden wurde bestätigt, dass er sich das ansehen soll.
Zwei Tage später rief die Werkstätte an und sagte es gäbe eine gute und eine schlechte Nachricht. Die Gute wäre, dass das Auto wieder starten und fahren würde, die Schlechte wäre, dass dies 950 Euro kostet. Es wäre bereits repariert und das Auto kann abgeholt und die Rechnung bezahlt werden. Angeblich war das Steuergerät defekt und musste getauscht werden.
Ist es rechtens, dass die Werkstätte ohne tatsächlich schlüssigen Auftrag das Auto eigenmächtig repariert? Alleine die Aussage des Kunden „Sehen sie sich das an“ heißt ja nicht, dass er es gleich reparieren soll, sondern dass er mal herausfinden soll, woran es nun wirklich liegt. Die gängige Methode ist hier ja grundsätzlich mal ein Kostenvoranschlag. Außerdem sagte der Mechaniker er würde sich wieder melden wenn er herausgefunden hat, woran es liegt.
Es ist ja ein wesentlicher Unterschied, ob es um einen Auftrag über 200 Euro oder 950 Euro geht. Hier müsste die Werkstätte doch vorerst den Kunden informieren, ob er den Defekt überhaupt repariert haben will, denn es ging ja plötzlich um ganz was anderes als ursprünglich bestellt. Außerdem war vor Verlust des Schlüssels kein Defekt am Auto auszumachen bzw. war es ja eigentlich repariert.
Der ursprüngliche Grund weshalb das Auto in die Werkstätte kam, war der Schlüsselverlust. Der Auftrag war Beschaffung eines neuen Schlüssels und Programmierung im Wert von max. 200 Euro und nicht Reparatur eines Steuergeräts über 950 Euro.
Muss ich die Rechnung nun in dieser Höhe bezahlen? Was kann ich dagegen tun? Es kann ja nicht sein, dass die Werkstatt eigenmächtig entscheiden kann, ob ich die Reparatur durchführen will bzw. ob ich diese überhaupt in dieser Werkstätte durchführen will.
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
LG, Norbert Schuster