Ratenrückstand - kann KFZ nicht abmelden?
Verfasst: 03.04.2019, 18:49
Hallo,
ich habe ein ein Fahrzeug über eine Bank finanziert und dieses auf mich angemeldet. Da ich arbeitslos wurde und es mit der Kohle etwas eng wird, bin ich mit meiner letzten Bankrate in Verzug. Da ich mir aber auch die Versicherung nicht mehr leisten kann/will, würde ich gerne das KFZ abmelden. Heute an der Zulassungsstelle wurde mir mitgeteilt, dass eine Abmeldung nur mit dem Typenschein (dieser liegt natürlich bei der finanzierenden Bank) möglich sei. Und nach kurzem Telefonat mit der Bank, teile mir diese mit, dass sie einer Abmeldung erst zustimmen, wenn die offene Rate beglichen ist
. Ist das rechtlich so korrekt? Können die mir verbieten das Fahrzeug abzumelden? Welche möglichkeiten habe ich?
ich habe ein ein Fahrzeug über eine Bank finanziert und dieses auf mich angemeldet. Da ich arbeitslos wurde und es mit der Kohle etwas eng wird, bin ich mit meiner letzten Bankrate in Verzug. Da ich mir aber auch die Versicherung nicht mehr leisten kann/will, würde ich gerne das KFZ abmelden. Heute an der Zulassungsstelle wurde mir mitgeteilt, dass eine Abmeldung nur mit dem Typenschein (dieser liegt natürlich bei der finanzierenden Bank) möglich sei. Und nach kurzem Telefonat mit der Bank, teile mir diese mit, dass sie einer Abmeldung erst zustimmen, wenn die offene Rate beglichen ist
