Ratenrückstand - kann KFZ nicht abmelden?

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stefan_ruder
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Ratenrückstand - kann KFZ nicht abmelden?

Beitrag von stefan_ruder » 03.04.2019, 18:49

Hallo,

ich habe ein ein Fahrzeug über eine Bank finanziert und dieses auf mich angemeldet. Da ich arbeitslos wurde und es mit der Kohle etwas eng wird, bin ich mit meiner letzten Bankrate in Verzug. Da ich mir aber auch die Versicherung nicht mehr leisten kann/will, würde ich gerne das KFZ abmelden. Heute an der Zulassungsstelle wurde mir mitgeteilt, dass eine Abmeldung nur mit dem Typenschein (dieser liegt natürlich bei der finanzierenden Bank) möglich sei. Und nach kurzem Telefonat mit der Bank, teile mir diese mit, dass sie einer Abmeldung erst zustimmen, wenn die offene Rate beglichen ist :!: . Ist das rechtlich so korrekt? Können die mir verbieten das Fahrzeug abzumelden? Welche möglichkeiten habe ich?



Michael Schaffer1
Beiträge: 3
Registriert: 06.04.2014, 11:28

Re: Ratenrückstand - kann KFZ nicht abmelden?

Beitrag von Michael Schaffer1 » 04.04.2019, 06:47

Hallo,

ich bin kein Jurist, aber den Ablauf kann ich dir skizzieren:

wenn du die KFZ-Versicherung nicht bezahlst, wird bei längerem Verzug das Fahrzeug amtsseitig abgemeldet und das Kennzeichen eingezogen. So du dies dann nicht abgibst, tritt die Polizei auf den Plan, die das Fahrzeug sucht und das Kennzeichen bei Auffindung abmontiert. Sie werden dich auch aufsuchen und nach dem Standort des Fahrzeugs fragen...

Neben den Schwierigkeiten bei der künftigen Wiederanmeldung des Fahrzeugs (fehlender Typenschein, sowie vermutlich nur mehr gegen Vorauszahlung der Jahres-Versicherungsprämie) wird dir höchstwahrscheinlich auch eine Strafe wegen einer Verwaltungsübertretung (Fahrzeug ohne Versicherungsschutz) drohen.

Bei Motorrädern gibt es die Möglichkeit, sie versicherungstechnisch stillzulegen und das Kennzeichen bei der Versicherung zu hinterlegen. Das sollte für ein Auto auch gehen. Rede mit denen, das spart dir Ärger und Folgekosten...

Schöne Grüße,
Michael Schaffer

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