Maklerprovision alleine durch Inserat schalten

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Perminator67
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Maklerprovision alleine durch Inserat schalten

Beitrag von Perminator67 » 19.03.2019, 10:18

Bitte um Unterstützung bei folgendem Dilemma:

1) Interessent findet Objekt auf willhaben.at und bittet den Makler um Kontaktaufnahme

2) Kontakt kommt weder per E-Mail oder Telefon zu Stande und es wird auch kein Expose o. dgl.
an den Interessenten übermittelt

3) Interessent kann den Verkäufer direkt mittels Recherche finden und dieser hat keinen Alleinvermittlerauftrag vom Makler sondern kann auch selber verkaufen

4) Verkäufer informiert Makler über möglichen Verkauf

5) Makler sieht, dass Interessent in seiner Datenbank auf Grund seiner Bitte um Kontaktaufnahme aufscheint und verlangt Maklerprovision

Wie kann man diesen Fall einschätzen bzw. lösen.

Vielen Dank im voraus für die Unterstützung.



MG
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Re: Maklerprovision alleine durch Inserat schalten

Beitrag von MG » 21.03.2019, 18:13

Im Wesentlichen erfüllt der (Immo) Makler seine Aufgabe schon dadurch, dass er Verkäufer und Käufer "zusammen bringt". Die Judikatur hat daher z.B. durchaus richtungsweisend ausgeführt:

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True

Für den Geschäftszweig der Realitätenvermittler gilt die bloße Nachweisung der Kaufgelegenheit auch ohne besondere Zuführung oder Vermittlungstätigkeit als genügend, um einen Provisionsanspruch zu begründen. Kausalität und Verdienstlichkeit müssen dabei aber gegeben sein. Die Nachweisung konnte in der Weise geschehen, dass dem Kaufinteressenten das zu verkaufende Objekt gezeigt, oder dem Geschäftsherrn der Name des Kaufinteressenten bekanntgegeben wird.

Sie finden zum obigen link jede Menge Entscheidungen, die in diese Richtung zielen.

Ihr Fall ist da leider ein absoluter Grenzfall, weil der Makler halt so überhaupt nichts konkretes für Sie getan hat, wohl aber durch seine Präsentation auf willhaben Ihnen das Finden und damit auch den Ankauf der Liegenschaft ermöglicht hat.

Ich wage es nicht, in Ihrem Fall hier eine klare Empfehlung zu geben, es auf einen gerichtlichen Streit ankommen zu lassen.

Vielleicht gelingt es Ihnen, sich mit dem Makler auf einen Teil der Provision zu einigen.

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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