rechtliche Würdigung STGB ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Matthias Seidl
Beiträge: 4
Registriert: 24.03.2013, 19:25

rechtliche Würdigung STGB ?

Beitrag von Matthias Seidl » 17.03.2019, 21:27

Hallo

Ich hätte hier gleich mehrere Fragen!

1) Eine Person veranstaltet und organisiert eine Großveranstaltung die man entgeltlich ( Eintrittspreis ) besuchen kann. Obwohl der Organisator darüber in Kenntnis ist, dass ein oder mehrere Unternehmen die er beauftragt keine gewerbliche Konzession besitzen, beauftrag dieser diese Unternehmen entgeltlich und vorsätzlich weiter obwohl diese keine Befähigung besitzen.
Nach was hat sich der Organisator strafbar gemacht. ?
Auch nach dem Finanzstrafrecht ?

2) Der Organisator der Obmann einer politischen Teilorganisation ist, organisiert diese Veranstaltung auch im Namen dieser politischen Teilorganisation. Für die selbe politische Partei ist er auch als Gemeinderat tätig.
Könnte hier wegen Missbrauch der Amtsgewalt zu tragen kommen ?

3) Ein hochrangiger Polizeibeamter der zu einem Unternehmer der keine Konzession besitzt ein Näheverhältnis hat, empfahl dem Organisator sogar dieses Unternehmen und wirkte als Sicherheitsorgan teilweise sogar selbst mit ( zb Besprechung eines Sicherheitskonzeptes ). Eine Dritte Person weist den Polizeibeamten auf die Machenschaften des Unternehmens in Verbindung mit dem Organisator ( bzw Veranstaltung ) hin und wimmelte die "Dritte" Person unfreundlich ab.
Hat sich der Polizeibeamte strafbar gemacht ? Wenn ja nach was ?

Danke



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Waldkatzi und 63 Gäste