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Garantiestreit

Verfasst: 04.07.2002, 10:58
von JUSLINE
Guten Tag



Ich kaufte mir im Oktober 2000 von einer Firma einen Pkw, wobei die Werksgarantie lt. Kaufvertrag um 2 Jahre verlängert wurde. Verlängert sollte die Garantie von einer Versicherung als Kooperationspartner werden.

Es ist nun innerhalb der 2 Jahre ein nicht unerheblicher Schaden am Fahrzeug eingetreten, die Reparaturkosten betrugen Euro 960.--

Eine Anfrage der Versicherung ergab, dass die Firma, bei welcher ich das Fahrzeug kaufte und die mittlerweile aufgelöst wurde, keinen Versicherungsvertrag für mein Fahrzeug abgeschlossen hatte.

Lt. Firmenbuchauszug hat es zum Zeitpunkt, als die Fa. noch bestand, eine Fa. als Teilhaber gegeben. Diese Fa. existiert noch.

Bei einer Kontaktaufnahme wurden mir von einem Vorstandsmitglied 50% der Schadensumme angeboten, welche ich jedoch ablehnte, da im Kaufvertrag eindeutig die 2 Jahresgarantie festgehalten ist.

Jetzt ist es so, dass durch die o.a. Fa. versucht wird, mit der Versicherung eine Lösung zu finden, an die ich jedoch nicht glaube, da mir damals unmissverständlich gesagt wurde, dass kein Schaden bezahlt wird, wenn keine Versicherung abeschlossen worden ist.



Wie stehen meine Chancen, dass der Schaden, von wem auch immer, zur Gänze bezahlt wird?



Ist ein Teilhaber verpflichtet, Inhalte eines Vertrages einzuhalten, auch wenn die Fa. aufgelassen wurde?



Sollte ich, bei keinem für mich akzeptablen Angebot, die Schadensumme einklagen?



Herzliche Dank










RE: Garantiestreit

Verfasst: 18.07.2002, 23:03
von JUSLINE
"Lt. Firmenbuchauszug hat es zum Zeitpunkt, als die Fa. noch bestand, eine Fa. als Teilhaber gegeben. Diese Fa. existiert noch."



was meinen sie denn damit eigentlich? eine firma kann an nichts beteiligt sein, denn sie ist nur ein (handels)name. ein unternehmen kann nur dann beteiligt sein, wenn das andere unternehmen eine gesellschaft ist. ob es dabei jedoch zu einem haftungsdurchgriff kommen kann, läßt sich von hier nicht wirklich beurteilen.