Titel als Sicherheit?

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JUSLINE
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Titel als Sicherheit?

Beitrag von JUSLINE » 21.06.2002, 18:28

Ich bin von einem Geschäftsmann (inzwischen gestorben) betrogen worden und habe gegen seine Erben geklagt. Das Gericht hat mir im November Recht gegeben und die Beklagten zur Zahlung zur ungeteilten Hand verurteilt. Diese haben jedoch Einspruch erhoben, so daß es noch Monate dauern kann, bis das OLG Linz das Urteil bestätigt. Da ich dringend Geld benötige, wäre es möglich, bei der Hausbank das Geld des noch nicht rechtskräftigen Urteils als Sicherheit zu geben? Ist dies für eine Bank eine Sicherheit?




DorisMihokovic
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RE: Titel als Sicherheit?

Beitrag von DorisMihokovic » 22.06.2002, 07:29

Nein, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und das OLG auch zu einer voellig anderslautenden Entscheidung kommen koennte als das Erstgericht. Wenn Sie der Bank alle Unterlagen vorlegen, und sie daraufhin zur Ansicht kommt, dass Ihre Chancen, das Verfahren auch in 2. Instanz gewinnen, kann ich mir vorstellen, dass die Bank Ihnen eventuell einen Kredit gewaehrt. Eine Sicherstellung ist das vorliegende (nicht rechtskraeftige) Urteil jedoch nicht.

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JUSLINE
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RE: Titel als Sicherheit?

Beitrag von JUSLINE » 22.06.2002, 09:00

Liebe Frau Mihokovic,



vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen würden, wie BISHER LG-Urteile vom OLG entschieden werden: Hat das OLG diese Urteile ebenfalls bestätigt oder wurden sie überwiegend anders geurteilt? Bitte beachten Sie, ich möchte keine Prophezeiung, sondern die die ERFAHRUNGSWERTE!




DorisMihokovic
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RE: Titel als Sicherheit?

Beitrag von DorisMihokovic » 23.06.2002, 18:50

Da ich kein Jurist bin, kenne ich leider die Spruchpraxis nicht. Aber selbst fuer einen erfahrenen Anwalt waere es vermutlich notwendig, Ihren gesamten Prozessakt, das Urteil sowie die Begruendung der Berufung der gegnerischen Partei zu kennen, um eine einigermassen verlaessliche Prognose abgeben zu koennen.

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