Seite 1 von 1

Unterhaltspflicht gegenueber Geschwistern?

Verfasst: 21.06.2002, 00:28
von DorisMihokovic
Sind Geschwister verpflichtet fuer den Unterhalt eines z. B. kranken, behinderten Bruders/Schwester aufzukommen, wenn die Eltern nicht mehr leben oder fuer den Unterhalt nicht aufkommen koennen? Muss allfaellig gewaehrte Sozialhilfe von den Geschwistern refundiert werden? Wer traegt allfaellige Unterbringungskosten in einem Pflegeheim, Altenheim...?

RE: Unterhaltspflicht gegenueber Geschwistern?

Verfasst: 21.06.2002, 10:47
von JUSLINE
> Sind Geschwister verpflichtet fuer den Unterhalt eines z. B. kranken, behinderten Bruders/Schwester aufzukommen, wenn die Eltern nicht mehr leben oder fuer den Unterhalt nicht aufkommen koennen?



Nein. Eine Unterhaltspflicht im rechtlichen Sinn gibt es nicht - oder, um ein pointiertes Wort aus einer Vorlesung Prof. Koziols zu zitieren: "Nach der Rechtsordnung können Sie Ihren Bruder völlig legal verhungern lassen."



>Muss allfaellig gewaehrte Sozialhilfe von den Geschwistern refundiert werden?



Ich kenne zwar nicht alle Sozialhilfegesetze in Österreich, kann mir aber nicht vorstellen, dass derartiges irgendwo festgelegt ist, weil es mangels geschwisterlicher Unterhaltspflicht schlicht verfassungswidrig wäre.



Wer traegt allfaellige Unterbringungskosten in einem Pflegeheim, Altenheim...?



Pflegebedürftigkeit ist kein Versicherungsfall nach den Sozialversicherungsgesetzen sondern ein Leistungsgrund für Sozialhilfe. Für die Kosten der Pflegeheimunterbringung muß soweit als möglich eigenes verwertbares Vermögen eingesetzt werden. Pensionen können allerdings nicht zur Gänze dafür eingezogen werden sondern meines Wissens nach nur zu 80%.

Altenheimunterbringung muß mE selbst bezahlt werden, was natürlich die öffentliche Hand nicht daran hindern muß, dort wo dies notwendig ist, freiwillige Zuschüsse zu gewähren.