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Schuldunfähig wegen Austismus

Verfasst: 09.03.2019, 17:31
von HerrGnser
Hallo, mein Sohn soll wohl in der Schule eine Auseinandersetzung mit einem Autisten gehabt haben. Nach der Aussage des Klassenlehrers, soll mein Sohn mehrfach den Laptop des Autisten abgesteckt haben. Irgendwann soll es dem Autisten wohl zu viel geworden sein und er hat meinen Sohn vom Stuhl geworfen haben. Mein Sohn tat es ihm wohl gleich obwohl sich der Autist schon wieder hingesetzt haben soll. Der Klassenlehrer hat darauf angerufen und mir erklärt, dass mein Sohn nicht zurückschupsen darf weil der Autist Schuldunfähigkeit ist und wenn das nochmal passiert sie meinen Sohn anzeigen.

Ist man automatisch Schuldunfähigkeit weil man Autismus hat und darf man deswegen ihn nicht zurückschupsen? Was würde bei einer Anzeige rauskommen?

Re: Schuldunfähig wegen Austismus

Verfasst: 10.03.2019, 18:00
von Das_Pseudonym
soll mein Sohn mehrfach den Laptop des Autisten abgesteckt haben. Irgendwann soll es dem Autisten wohl zu viel geworden sein und er hat meinen Sohn vom Stuhl geworfen haben.
:? Verständlich!
Wieso tolerieren Sie das Ihr Kind so ein asoziales verhalten an den tag legt?
das nochmal passiert sie meinen Sohn anzeigen.
Wenn er unter 14 kann sie dieses machen wird aber nix passieren.