bei festgestellter Prozeßunfähigkeit - Führerscheineentzug?
Verfasst: 07.03.2019, 14:41
Schönen guten Tag,
bei einer 85jährigen Frau, gegen welche sowohl zivil- als auch strafrechtliche Verfahren/Prozesse am Laufen sind, ist aktuell mittels Beschluß durch den Richter die Prüfung der Prozeßfähigkeit durch einen Gerichtssachverständigen in Auftrag gegeben worden, da sie bei einer kürzlich stattgefundenen Verhandlung (als Angeklagte), quasi auf stur geschalten hat und nicht dazu zu bewegen war, sich in irgendeiner Art und Weise zu äußern bzw. an der Verhandlung angemessen teilzunehmen, sodaß diese schon nach wenigen Minuten abgebrochen werden mußte.
Aber so wie ich diese Frau kenne, hat sie in diesem Falle jedoch nur bewußt geschauspielert, denn sie ist für ihre 85 Jahre sowohl geistig als auch körperlich noch ganz erstaunlich fit und fährt z.B. tagtäglich kreuz und quer mit ihrem PKW durch die Stadt sowie auch weitere Strecken.
Sollte ihr aber der Gerichtssachverständige eine Prozeßunfähigkeit, z.B. weil er sie für nicht mehr einsichts- und/oder kooperationsfähig hält, attestieren, wäre meine Frage dazu, ob ihr in diesem Fall auch der Führerschein entzogen werden kann, und wenn ja, wie da vorgegangen werden müßte, oder geht das dann automatisch, praktisch von Amts wegen, aufgrund fehlender Einsichts- bzw. Kooperstionsfähigkeit?
Vielen Dank
coralle
bei einer 85jährigen Frau, gegen welche sowohl zivil- als auch strafrechtliche Verfahren/Prozesse am Laufen sind, ist aktuell mittels Beschluß durch den Richter die Prüfung der Prozeßfähigkeit durch einen Gerichtssachverständigen in Auftrag gegeben worden, da sie bei einer kürzlich stattgefundenen Verhandlung (als Angeklagte), quasi auf stur geschalten hat und nicht dazu zu bewegen war, sich in irgendeiner Art und Weise zu äußern bzw. an der Verhandlung angemessen teilzunehmen, sodaß diese schon nach wenigen Minuten abgebrochen werden mußte.
Aber so wie ich diese Frau kenne, hat sie in diesem Falle jedoch nur bewußt geschauspielert, denn sie ist für ihre 85 Jahre sowohl geistig als auch körperlich noch ganz erstaunlich fit und fährt z.B. tagtäglich kreuz und quer mit ihrem PKW durch die Stadt sowie auch weitere Strecken.
Sollte ihr aber der Gerichtssachverständige eine Prozeßunfähigkeit, z.B. weil er sie für nicht mehr einsichts- und/oder kooperationsfähig hält, attestieren, wäre meine Frage dazu, ob ihr in diesem Fall auch der Führerschein entzogen werden kann, und wenn ja, wie da vorgegangen werden müßte, oder geht das dann automatisch, praktisch von Amts wegen, aufgrund fehlender Einsichts- bzw. Kooperstionsfähigkeit?
Vielen Dank
coralle