Servitut - Weg

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EvaS
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Servitut - Weg

Beitrag von EvaS » 06.03.2019, 13:58

Hallo,

ich habe eine Frage bez. Servitut: wir fahren seit 35 Jahren über eine von uns gebaute Straße zu unserem Grundstück zu. Die Errichtung sowie der Erhalt, die Schneeräumung etc. machen wir. Nun werden auf einem Nachbargrundstück Häuser errichtet, die Zufahrt soll permanent über diese Straße erfolgen. Müssen wir gefragt werden? Grundeigentümer sind wir ja nicht, aber Errichter und Erhalter. Das Servitut ist meiner Meinung nach bereits ersessen, theoretisch könnten wir das auch ins Grundbuch eintragen lassen?!? Können wir denen das auch verbieten?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten!
LG Eva



isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: Servitut - Weg

Beitrag von isidoro » 06.03.2019, 20:17

Hier sind sehr viel offene Fragen - welcher Weg ist das, ein öffentlicher oder privater, im welchem Verhältnis stehen sie zum Grundeigentümer des Weges, gibt es eine Wegordnung u.v.mehr. Da offenbar ein Bau von der Gemeinde bewilligt wurde, muss der Bauwerber eine Zufahrt bekanntgegeben haben. Ansonsten wäre keine Baubewilligung erteilt worden (fehlende Zufahrt). Es ist zu empfehlen, bei der Gemeinde nachzufragen, welche Erschließung (Weg, Kanal, Wasser, Strom u.s.w.) das Grundstück hat und welche Zufahrt für das zu bebauende Grundstück angegeben wurde. Da bei der Gemeinde der Flächenwidmungsplan bzw. Bebauungsplan aufliegt, könnte der Bürgermeister nähere Auskünfte erteilen.

bergfan
Beiträge: 82
Registriert: 15.11.2018, 15:11

Re: Servitut - Weg

Beitrag von bergfan » 07.03.2019, 17:23

Komplizierte Sache.

Sicherlich zu kompliziert für ein Forum.

Es haben schon viele geglaubt sich ein Recht ersessen zu haben.

Nur ein Beispiel warum das Recht nicht existieren muss. Das Grundstück wurde vor 10 Jahren verkauft und der Käufer hat es im guten Glauben gekauft mit der Information das es kein Recht gibt. Dann ist es hinfällig.

Möchten Sie es im Grundbuch eintragen lassen muss der Grundbesitzer zustimmen. Ansonsten müssen Sie ein Gerichtsverfahren führen und beweisen, dass Sie 35 Jahre den Weg verwenden.

Da gibt es abstruse Urteile und mit der Konsequenz, dass es Häuser gibt die nicht mehr mit dem Auto erreichbar sind.

Falls der Grundbesitzer dem Eintragen ins Grundbuch nicht zustimmt empfehle ich keine Klage. Besser ist es sein "Recht" weiter auszuüben und den Grundbesitzer klagen zu lassen.

Aber bitte wie oben gesagt ist das ein komplexes Thema welches mit einem RA erläutert werden muss.

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