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Frage zu Verhaltensnoten SchUG§21

Verfasst: 05.03.2019, 08:00
von Anna7310
Mich würde interessieren, welche Kriterien bei den einzelnen Verhaltensnoten zu erfüllen sind, damit sie zur Anwendung kommen!
Wann bekomme ich ein sehr zufriedenstellend etc.

Re: Frage zu Verhaltensnoten SchUG§21

Verfasst: 05.03.2019, 10:25
von bergfan
Sehr zufriedenstellend ist eigentlich die Standardbenotung.

Schlechtere Verhaltensnoten werden meistens wegen "nicht entschuldigter Fehlstunden" gegeben.
Oder auch durch disziplinarische Verstöße.

Re: Frage zu Verhaltensnoten SchUG§21

Verfasst: 25.09.2021, 16:10
von Alex001
Ich habe eine Frage zu der Verhaltensbenotung " Wenig zufriedenstellend "
Müssen hier nicht die Eltern vorab informiert werden?
Unser Sohn hat im Zeugnis ausschließlich Einser und Zweier, letztes Jahr trotz der wenigen Schultage und besonderen Umstände auf einmal diese Betragensnote. Wir waren verständlicherweise etwas schockiert.

Danke vorab für Ihre Rückmeldung!

Re: Frage zu Verhaltensnoten §21 SchUG

Verfasst: 26.09.2021, 02:05
von alles2
Völlig normal, dass durch die Corona-Maßnahmen schulfremde Personen der Zugang verwehrt werden konnte, weil es das Bildungsministerium so erlassen hatte. Man machte es teilweise von der Ampelfarbe abhängig. Nur in wichtigen Fällen, die hier nicht abzuleiten sind, konnten dennoch Bewertungsgespräche nach § 18a Abs.3 SchUG oder KEL/SEL-Gespräche nach § 19 Abs.1a bzw. 1b SchUG stattfinden.

Re: Frage zu Verhaltensnoten SchUG§21

Verfasst: 26.09.2021, 07:22
von Alex001
Welcher Erlass hat einem Leherer oder Lehrerin die Kontaktaufnahme mit den Eltern untersagt?
Mein Sohn geht in eine Mittelschule in der einige Unterrichtsfächer während des Lockdowns online unterrichtet wurden. Sprich, es bedarf keinen Zutritt zu einer Schule um mit einem Schüler oder Schülerin oder Elternteil zu kommunizieren.
Meine Frage war unter welchen Kriterien die Benotungen stattfinden und ob Eltern nicht informiert werden müssen, wenn es diszipliniäre Probleme gibt.

Re: Frage zu Verhaltensnoten §21 SchUG

Verfasst: 26.09.2021, 11:47
von alles2
Ich hatte allgemein darauf hingewiesen, dass die Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrberechtigten eingeschränkt worden sein konnte. Außerdem ist mir nicht bekannt, ob der Kontakt zu einer Zeit hätte hergestellt werden sollen, während Home-Schooling voll im Gange war oder man bereits wieder am Pflichtunterricht teilnehmen konnte. Am besten klärt man das mit dem Lehrpersonal, warum man nicht an Dich herangetreten ist.

Mit § 19 SchUG (Schulunterrichtsgesetz) hatte ich bereits die Vorlage dafür gebracht, über was die Eltern informiert werden sollten. Mehr zu der Beurteilung des Verhaltens (Betragensnote) findest Du unter § 18 LBV (Leistungsbeurteilungsverordnung).

Re: Frage zu Verhaltensnoten SchUG§21

Verfasst: 26.09.2021, 12:24
von Alex001
Danke, ich versuche es mit einem persönlichen Gespräch mit der Schuldirektion um die Situation zu klären. Ich gebe Ihnen Recht, der Paragraphen 19 SchUG (4) beantwortet meine Frage.