Die Eigentumswohnungen in unserem Haus wurden im Jahre 1975/76 als zusätzliche Stockwerke über einem schon bestehenden Haus gebaut. Im Vertrag ist die Benützung des Kellers festgelegt, nicht aber die Mitbenützung des Hofes, den die Eigentümer des EG und 1. Stockes zur Zeit voll für sich nutzen. Gibt es ein Gesetz, oder ähnliches, dass ein Teil des Hofes mitbenützt werden darf, oder hätte dies im Miet/Kaufvetrag vermerkt werden sollen?
Hof-Mitbenützung
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