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Rechtsnachfolge bei Vertrag

Verfasst: 02.03.2019, 13:13
von Lithium1980
Guten Tag,

mein kürzlich verstorbener Bruder besaß ein Waldgrundstück, auf dem eine Wasserquelle entspringt. Vor ein paar Jahren schloss er einen einseitigen Vertrag mit der Gemeinde, da die Gemeinde gerne das Wasser in die Gemeindewasserleitung einspeisen wollte. In dem Vertrag ist nur geregelt, dass es eine gewisse Vergütung für das entnommene Wasser gibt und das die Gemeinde die nötige Infrastruktur zur Wasserfassung bauen und warten darf. Als Vertragszeitraum wurden 30 Jahre vereinbart. Mein Bruder starb überraschend mit Ende 50. In dem Vertrag steht nirgends, dass die Regelungen auch für Erben oder Rechtsnachfolger gelten. Ich bin nun die Rechtsnachfolgerin meines Bruders und mich interessiert, ob ich an das Regelwerk gebunden bin oder ob der Wasserbezugsvertrag gegenstandslos ist, da nicht vereinbart wurde, dass der Vertrag für Erben oder Rechtsnachfolger gilt. Es wäre toll, wenn mir hier jemand Auskunft geben würde. Vielen Dank.

Monika

Re: Rechtsnachfolge bei Vertrag

Verfasst: 03.03.2019, 08:54
von EricBaldwin
Juristisch: Die Erben haben dieselben Rechte und Pflichten wie der Hinterlasser.
Gesellschaftlich: hier geht es um Wasser für die Leute, die vor Ort wohnen. IMO: Niemand hat das Recht Wasser für andere Menschen zu rationieren, besonders wenn es (wie bei uns) genügend davon gibt.