Von Werkstatt reingelegt!

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Von Werkstatt reingelegt!

Beitrag von JUSLINE » 16.06.2002, 00:26

Hallo!

Ich hoffe, das mir hier jemand helfen kann.

Folgendes ist passiert:

Ich hatte Probleme mit meinem Motorrad (ist während der Fahrt immer wieder abgestorben) und habe es in eine Werkstatt gebracht. Nach 3 Wochen konnte ich mir das Motorrad wieder abholen - die Ursache war anscheinend der Vergaser - ich bezahlte Euro 120,--.

Gleich nach den ersten Kilometern ist das Motorrad wieder abgestorben - ich war verärgert, dass ich es jetzt 3 Wochen nicht hatte und es auch nicht repariert wurde. Also fuhr ich zurück zur Werkstätte - dort bekam ich die Auskunft, das es der Vergaser, den sie repariert hatten anscheinend doch nicht war und ich das Motorrad wieder dort lassen sollte. Ich bin aber ziemlich verärgert über diese Firma und möchte gerne die bezahlten Euro 120,-- retour und das Motorrad in eine andere Werkstätte bringen.

Habe ich das Recht die 120,-- wieder zurückzufordern bzw. muß die Werkstätte dies mir wieder ausbezahlen. Muß ich für eine anscheinende Reparatur am Vergaser etwas bezahlen obwohl diese mein Problem nicht behoben hat?

Wie soll ich jetzt vorgehen?

Bitte um rasche Antwort!



Danke!!!

share



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 140 Gäste