Seite 1 von 1

Brief vom Anwalt

Verfasst: 01.03.2019, 20:51
von Eko
Hallo Liebe Leser.

Ich habe von meiner ex einen Brief von ihren Anwalt bekommen. Ich erzähle euch nur die Wahrheit. Der Inhalt ist zu 90% gelogen. Meine Frage wäre jetzt ist der Brief also Ihre Aussage mit den vorwürfen rechtskräftig oder kann sie wenn sie von der Polizei gerufen wird zur einer Aussage und was anderes auf einmal erzählt oder die Wahrheit. Kann man dan den Brief mit der Lüge als Beweis Mittel benützen vor dem Gericht oder zählt dann nur das von der Polizei? Würde mich sehr auf eine Antwort freuen

Re: Brief vom Anwalt

Verfasst: 01.03.2019, 21:29
von wexi1994
Man muss bei einer Verhandlung immer aufpassen, denn manchmal glauben Richter auch Lügen, ich kann da leider aus Erfahrung in einer anderen Sache sprechen. Man muss nicht immer auch Recht bekommen, wenn man auch die Wahrheit sagt.

Re: Brief vom Anwalt

Verfasst: 01.03.2019, 23:10
von Eko
Danke dir mal für die Antwort. Nein nein da mache ich mir keine Sorgen. Weil ich für diese Lügen schwarz auf weiß Beweise habe. Es sind extreme Lügen. Das was du sagst stimmt leider sofern Mann nichts dagegen beweisen kann. Aber das heißt alleine für die Aussage vom Anwalt was noch nicht bei der Polizei ausgesagt wurde. Wenn sie ihre Meinung ändert bei der einvernahme habe ich ja schon mal eben einen Beweis das sie vorher was anderes schreiben lassen hat

Re: Brief vom Anwalt

Verfasst: 01.03.2019, 23:11
von Eko
Und eben dadurch noch unglaubwürdiger erscheinen könnte von ihrer Seite.

Re: Brief vom Anwalt

Verfasst: 02.03.2019, 09:27
von Heron
Was wird von Ihnen mit dem Schreiben gefordert? Leider ist der Sachverhalt unklar dargestellt, auch bleibt unklar, was die Polizei mit der Angelegenheit zu tun haben soll. Ein nur an Sie gerichtetes Anwaltsschreiben alleine kann an sich nicht rechtskräftig im Sinne einer Unanfechtbarkeit in der Rechtssache werden. Trotzdem sollten Sie es nicht unbeachtet lassen, insbesondere wenn bereits ein Verfahren läuft. Auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes finden Sie Informationen, wo und wie Sie eine erste rechtliche Information in einer kostenlosen anwaltlichen Auskunft erhalten können.