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jupla
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Beitrag von jupla » 01.03.2019, 10:40

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Zuletzt geändert von jupla am 01.03.2019, 14:38, insgesamt 1-mal geändert.



Das_Pseudonym
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Re: GIS - Beschwerde

Beitrag von Das_Pseudonym » 01.03.2019, 12:30

Zumindest laut Impressum heissen diese: GIS Gebühren Info Service GmbH und sind keine Behörde.
Ich würde wennst du es Online oder an der Haustüre abgeschlossen hast hier rein schauen:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... torno.html

Heron
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Gis-Beschwerde

Beitrag von Heron » 01.03.2019, 17:38

Da der Eröffnungspost jetzt leider verschwunden ist, möchte ich kurz den Sachverhalt ergänzen. Laut Erstpost habe ein Studierender einen "Hausbesuch" der GIS bekommen; im Haushalt gäbe es nur Internetradio (also kein Rundfunkempfangsgerät). Der GIS-Mitarbeiter habe aber mitgeteilt, dass auch das Radio-Abspielen über den PC gebührenpflichtig wäre und darauf verwiesen, dass Studenten gebührenbefreit seien, aber eine Registrierung notwendig sei, worauf das Anmeldeformular unterzeichnet wurde.

Die GIS hat zwar die Rechtsform einer GmbH, aber ausdrücklich die im Rundfunkgebührengesetz festgeschriebenen hoheitlichen Aufgaben zu besorgen (sog. Beleihung) und kann auch Bescheide sowie Rückstandsausweise erlassen. Bei der GIS-Anmeldung handelt es sich nicht um einen zivilrechtlichen Vertrag. Sämtliche zivilrechtlichen Rechtsbehelfe (Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäft, Irrtumsanfechtung etc.) greifen nicht. Ich nehme an, dass die GIS aufgrund der im Rahmen der Mitwirkungspflicht ausgefüllten Selbstauskunft eine Gebührenpflicht feststellen wird. Diese zu bekämpfen ist relativ umständlich (Bescheid auf Feststellung der Gebührenpflicht beantragen und bekämpfen; Einwendungen gegen Rückstandsausweis erheben) und der Erfolg nicht sicher. Da es gegenständlich nur um eine Radiogebühr geht (7-8 Eur. pro Monat) scheint es zeit- und nervensparender, sofort die Abmeldung vorzunehmen und die vorgeschriebenen Beträge bis Monatsende als Lehrgeld zu verbuchen.

EricBaldwin
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Re: -

Beitrag von EricBaldwin » 03.03.2019, 08:44

Mein Tip wäre gleich Herons Tip inkl. schriftlicher Abmeldung der GIS.
Vorsicht: Erfahrungsgemäß wird die Abmeldung bei der GIS nicht ohne weiteres durchgehen - wenn es gleich läuft wie bei mir wird dir die GIS schreiben, dass eine Abmeldung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden kann und du deswegen die Gebühren weiter bezahlen musst - in weiterer Folge musst du wohl noch einen Brief schreiben, dass du die Gebühren nicht mehr bezahlen wirst, wenn die GIS weiterhin deine Abmeldung nicht anerkennt. Achte darauf, dass du die Übermittlungsbestätigungen an die GIS als Beweis der Abmeldung aufbewahrst. Du wirst wahrscheinlich Post von einem Inkassobüro und einem RA Hartl in Linz bekommen, die dich beide ersuchen werden deine Gebühren zu entrichten. Beiden sagst du, dass du eine Abmeldung geschickt hast, weil du keine Empfangsgeräte besitzt.

Rechtlich schaut es so aus: Wenn du keine Empfangsgeräte hast, dann musst du keine Gebühren zahlen. Lass dich von niemandem diesbezüglich einschüchtern (was sicher versucht werden wird)! In meinem Fall sind insgesamt über 3 Jahre automatisiert Briefe von RA und Inkassobüro zu Hause angekommen ohne danach eine Klage o.ä. einzubringen (weil sie nicht durchgegangen wäre). Du kannst natürlich den Anwalt um eine detaillierte Aufschlüsselung der von dir zu bezahlenden Kosten bitten, wenn du diese nicht vorher schon bekommen hast... :)
Lass wissen was dabei herauskommt und Lg

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