kaufvertrag/rechtanwaltskosten

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JUSLINE
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kaufvertrag/rechtanwaltskosten

Beitrag von JUSLINE » 14.06.2002, 12:43

ich habe mir 1991 eine eigentumswohnung um ös 2,780.000,--

gekauft.

der anwalt forderte im jahr 2000 ös 109.579,-- für

wohnungseigentumsvertrag, abgabenerklärung und vertragsanzeige.

ich habe ihm geschrieben das ich bereit bin ca.die hälfte zu übeweisen weil mir die rechnung viel zu hoch erscheint.

er schreibt zurück es sei alles korrekt.

ich zahle gar nichts.

nun erhielt ich einen eingeschriebenen Brief mit neuerlicher Zahlungsaufforderung über ös 109.579,-

bzw.euro 7.963,40

was soll ich machen ???

bitte um gute ratschläge.

luise




DorisMihokovic
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RE: kaufvertrag/rechtanwaltskosten

Beitrag von DorisMihokovic » 15.06.2002, 18:32

Grundbucheintragung 1% des Kaufpreises = 27.800,--

Kaufpreisvertragserrichtungskosten 2-3% vom KP = ca. 85.000,--

zzgl. Beglaubigungskosten ca. 1.500,--

plus Sonstige Kosten (Stempelgebuehren etc.)



Die Hoehe der Forderung scheint mir angemessen. Offenbar verzichtet der Anwalt sogar auf die Verrechnung von Zinsen, und das - wie mir scheint - aus gutem Grund: wenn der Kauf und die damit verbundene Rechtsanwaltsleistung im Jahr 1991 stattgefunden hat und erst im Jahr 2000 der Betrag eingefordert wurde, so ist diese Forderung meines Erachtens verjaehrt (3-Jahresfrist). Vielleicht weiss ein anderes Forummitglied genaueres dazu. Wenn nicht: wenden Sie sich an den Verein fuer Konsumenteninformation oder an den Rechtspfleger Ihres oertlichen Bezirksgerichts (nur an Amtstagen) oder nehmen Sie die kostenlose erste anwaltliche Beratung z. B. der Rechtsanwaltskammer in Anspruch.

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