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Produkt wird nicht frei gehandelt?!

Verfasst: 27.02.2019, 17:08
von Das_Pseudonym
Hilfe...
Nehmen Wir einmal an Ich möchte als Firma einen Fernseher kaufen. Eigentlich ein 0810 Produkt. Es gibt keine gründe wieso das Produkt nicht frei gehandelt werden könnte. Ich habe natürlich bei den von den Hersteller genannten Grosshändler für ein Angebot angefragt aber jedoch nur als Antwort bekommen das diese das Produkt auf Anweisung des Hersteller nur im eigenen Land ausliefern dürfen. :shock: Seitens des Hersteller wird Argumentiert das passiere nur aus Qualitätsgründen. Das Produkt ist so wie es existiert für ganz Europa bestimmt.
Ich dachte das wäre nicht legal? Kennt jemand Gesetzte hierfür? Auch wenn es B2B ist?!
Danke!

Re: Produkt wird nicht frei gehandelt?!

Verfasst: 27.02.2019, 21:24
von Heron
In Frage kommt die seit Dezember 2018 anwendbare "Geoblocking-Verordnung" (https://eur-lex.europa.eu/content/news/ ... ?locale=de). Allerdings ist zu prüfen, ob eine Ausnahme vorliegt. Weiters besteht keine Lieferpflicht des ausländischen Händlers. Wird die Lieferung ins Ausland nicht angeboten, muss selbst Abholung oder ein Lieferant organisiert werden. Das wird sich bei einem Standardprodukt womöglich nicht rechnen.

Ansomsten gilt bis auf wenige Ausnahmen Privatautonomie; außerhalb von Unternehmen mit Monopolstellung gibt es keinen Kontrahierungszwang.

Re: Produkt wird nicht frei gehandelt?!

Verfasst: 28.02.2019, 01:19
von Das_Pseudonym
Das wird sich bei einem Standardprodukt womöglich nicht rechnen.
Die Firma welche es in AT Verkauft hat einen Aufschlag das einen Schwindlig wird.
Der Hersteller hat bestätigt das die Grosshändler nicht liefern dürfen da es in AT einen gibt.
Die Grosshändler weigern sich passiv uns zu beliefern. Die geben ganz einfach keine Antwort auf die Anfragen.

Re: Produkt wird nicht frei gehandelt?!

Verfasst: 28.02.2019, 17:47
von Heron
Zu erwähnen ist noch, dass die Geoblocking-Verordnung nur den Zugang zu „Online-Benutzeroberflächen“ regelt, dies umfasst insbesondere auch Webshops. Auch im B2B-Bereich für Waren zur Endnutzung (zB Fernseher als Teil der Büro-/Geschäftsausstattung; nicht zum Weiterverkauf) ist sie anwendbar. Sofern also nicht in einem Webshop der Zugang verweigert wurde, sehe ich hier kein rechtswidriges Verhalten.

Re: Produkt wird nicht frei gehandelt?!

Verfasst: 28.02.2019, 17:55
von Das_Pseudonym
Darf ein Hersteller den Grosshändler vorschreiben wo(hin) er die Produkte verkaufen darf?

Re: Produkt wird nicht frei gehandelt?!

Verfasst: 28.02.2019, 18:07
von Heron
Ja, innerhalb der kartellrechtlichen Grenzen.