Hat der Entleiher recht auf Privatsphäre in Wohnräumen

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Spyrody
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Registriert: 27.02.2019, 16:15

Hat der Entleiher recht auf Privatsphäre in Wohnräumen

Beitrag von Spyrody » 27.02.2019, 16:41

Servus zusammen,

wie sieht es denn eurer Meinung nach aus. Hat der Entleiher ein Recht auf Privatsphäre in geliehenen Räumlichkeiten für Schlaf und wohnzwecke?

Es handelt sich um eine Mitarbeiterwohnung welche dem Beschäftigtem als Unterkunft zur Verfügung gestellt wir. Im Arbeitsvertrag lautet es:
" Vom Dienstgeber wird bei Arbeitsanwesenheit freiwillig und gegen jederzeitigen Widerruf
Verpflegung kostenlos
Unterkunft gegen Bezahlung von monatlich 50 Euro
Zur Verfügung gestellt. Für den Beschäftigten entstehen daraus keinerlei Rechtsanspruch! "

Mit interessiert nun die Sache mit der Privatsphäre. Darf der Arbeitgeber/Verleiher, - Ich gehe nun davon aus, dass es sich hierbei um eine Art Leihvertrag (kein Mietvertrag) handelt, - ungefragt die Räumlichkeiten des Entleihers betreten? Ohne seines Wissens? Oder inwieweit, darf sich der Verleiher Zutritt in die verliehenen räume Verschaffen bzw. andere dazu beauftragen, die Räumlichkeiten zu untersuchen? (Ohne Absprache des Entleihers)

Gibt es da eine klare Regelung? Wie Privatsphäre rechte in Wohn- und Schlafräume? Es handelt sich ja wohl um einen Leihvertrag, kein Mietvertrag.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.



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