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Haftstrafe und Bewährung

Verfasst: 12.06.2002, 22:59
von JUSLINE
Ich war nicht sicher für mein Anliegen ob ich d.Categorie'Europarecht' wählen mußte oder nicht. Bitte den Webmaster es zu änderen wenn Ja! Danke.



Ein Einwohner(illegal?) Ihres Landes hat in seinem Herkunftsland (EU Land) die Bewährungsauflagen einer Haftstrafe, ausgesetzt auf mehreren Jahren Bewährung, nicht eingehalten. (Ob ein Haftbefehl i.Herkunftsland vorliegt, weiß ich nicht)

Jetzt weiß ich wo er sich aufhält und meine Fragen sind:



Wo und bei/an welchen Instanzen und Behörden kann ich seinen Aufenthalt melden?

Melde ich Dieses im Herkunftsland oder i. Ihrem Land?



Außerdem betätigt er sich (ist tätig) auf illegaler Art und Weise.



Ich bitte um Nachsicht für meine vage Andeutungen und Ausdrucksweise, ich habe Angst.



Freundlichen Dank für Ihre Antwort Justine