Autokauf - Rostkauf
Verfasst: 12.06.2002, 10:47
Meine Situation ist die folgende:
Vor ca. 2 Monaten erwarb ich von einem (damaligen) Freund ein Kfz.
Ein paar Reperaturen waren anfällig, dies war ok für mich.
Gestern brachte ich das Kfz zu einer Werkstätte meines Vertrauens (OPEL Beyschlag) zwecks Pickerlüberprüfung.
Herauskam dass der Boden des Kfz´s im hinteren Bereich extrem verrostet ist, und andere Mängel.
Eine Reperatur würde den Anschaffungspreis des Kfz´s nicht rechtfertigen: 30.000 ATS um den Rost zu entfernen, und drüber zu schweißen.
Der Anschaffungspreis des Kfz betrug 27.000 ATS
Die Werkstatt die der damalige Freund aufsuchte um Pickerlüberprüfungen/Reperaturen durchzuführen erschien mir nicht gerade als sehr vertrauenerweckend.
Weswegen ich auch eine namhafte Fachwerkstätte vorzog.
Nun meine Frage:
Was für Möglichkeiten bestehen für mich?
Sollte ich eine Klage in Erwägung ziehen? Wenn ja, gegen wen? Gegen die Pfuscherwerkstatt die dem Vorbesitzer des Autos ein Pickerl gab, obwohl der Boden extrem angerostet war? (Solch ein Rostschaden kann laut OPEL Beyschlag nicht innerhalb eines Jahres entstehen)
Oder gegen den Vorbesitzer, den damaligen Freund, der mir den Rostschaden vermutlich verschwiegen hat?
Als Detail am Rande ist zu erwähnen dass mir im Kaufvertrag garantiert wird, dass sich das Kfz in einem "Verkehrs- und Betriebssicheren Zustand" befindet. (Eine Vorlage vom ÖAMTC)
Ich bitte um Hilfestellung, danke
Vor ca. 2 Monaten erwarb ich von einem (damaligen) Freund ein Kfz.
Ein paar Reperaturen waren anfällig, dies war ok für mich.
Gestern brachte ich das Kfz zu einer Werkstätte meines Vertrauens (OPEL Beyschlag) zwecks Pickerlüberprüfung.
Herauskam dass der Boden des Kfz´s im hinteren Bereich extrem verrostet ist, und andere Mängel.
Eine Reperatur würde den Anschaffungspreis des Kfz´s nicht rechtfertigen: 30.000 ATS um den Rost zu entfernen, und drüber zu schweißen.
Der Anschaffungspreis des Kfz betrug 27.000 ATS
Die Werkstatt die der damalige Freund aufsuchte um Pickerlüberprüfungen/Reperaturen durchzuführen erschien mir nicht gerade als sehr vertrauenerweckend.
Weswegen ich auch eine namhafte Fachwerkstätte vorzog.
Nun meine Frage:
Was für Möglichkeiten bestehen für mich?
Sollte ich eine Klage in Erwägung ziehen? Wenn ja, gegen wen? Gegen die Pfuscherwerkstatt die dem Vorbesitzer des Autos ein Pickerl gab, obwohl der Boden extrem angerostet war? (Solch ein Rostschaden kann laut OPEL Beyschlag nicht innerhalb eines Jahres entstehen)
Oder gegen den Vorbesitzer, den damaligen Freund, der mir den Rostschaden vermutlich verschwiegen hat?
Als Detail am Rande ist zu erwähnen dass mir im Kaufvertrag garantiert wird, dass sich das Kfz in einem "Verkehrs- und Betriebssicheren Zustand" befindet. (Eine Vorlage vom ÖAMTC)
Ich bitte um Hilfestellung, danke