Autokauf - Rostkauf

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JUSLINE
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Autokauf - Rostkauf

Beitrag von JUSLINE » 12.06.2002, 10:47

Meine Situation ist die folgende:

Vor ca. 2 Monaten erwarb ich von einem (damaligen) Freund ein Kfz.

Ein paar Reperaturen waren anfällig, dies war ok für mich.



Gestern brachte ich das Kfz zu einer Werkstätte meines Vertrauens (OPEL Beyschlag) zwecks Pickerlüberprüfung.

Herauskam dass der Boden des Kfz´s im hinteren Bereich extrem verrostet ist, und andere Mängel.



Eine Reperatur würde den Anschaffungspreis des Kfz´s nicht rechtfertigen: 30.000 ATS um den Rost zu entfernen, und drüber zu schweißen.

Der Anschaffungspreis des Kfz betrug 27.000 ATS



Die Werkstatt die der damalige Freund aufsuchte um Pickerlüberprüfungen/Reperaturen durchzuführen erschien mir nicht gerade als sehr vertrauenerweckend.

Weswegen ich auch eine namhafte Fachwerkstätte vorzog.



Nun meine Frage:

Was für Möglichkeiten bestehen für mich?

Sollte ich eine Klage in Erwägung ziehen? Wenn ja, gegen wen? Gegen die Pfuscherwerkstatt die dem Vorbesitzer des Autos ein Pickerl gab, obwohl der Boden extrem angerostet war? (Solch ein Rostschaden kann laut OPEL Beyschlag nicht innerhalb eines Jahres entstehen)

Oder gegen den Vorbesitzer, den damaligen Freund, der mir den Rostschaden vermutlich verschwiegen hat?



Als Detail am Rande ist zu erwähnen dass mir im Kaufvertrag garantiert wird, dass sich das Kfz in einem "Verkehrs- und Betriebssicheren Zustand" befindet. (Eine Vorlage vom ÖAMTC)



Ich bitte um Hilfestellung, danke




DorisMihokovic
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RE: Autokauf - Rostkauf

Beitrag von DorisMihokovic » 12.06.2002, 18:15

Ich vermute, dass in diesem Kaufvertrags-Formular auch der Passus "wie besichtigt und Probe gefahren" enthalten ist. Deshalb fuerchte ich, dass eine Klage nicht viel bringen wird. Die Pickerl-Ueberpruefung ersetzt keine Ankaufsueberpruefung!

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RE: Autokauf - Rostkauf

Beitrag von JUSLINE » 12.06.2002, 19:43

solch einen passus enthält er nicht, der kaufvertrag.

wäre ein durchrosteter autoboden nicht ein versteckter mangel?


DorisMihokovic
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RE: Autokauf - Rostkauf

Beitrag von DorisMihokovic » 12.06.2002, 21:03

Ich weiss nicht, wie ein Richter dies beurteilen wuerde. Da m. E. der Rost schon beim Kauf vor 2 Monaten vorhanden war, haette er, bei entsprechender Begutachtung, bereits damals erkannt werden koennen.

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RE: Autokauf - Rostkauf

Beitrag von JUSLINE » 12.06.2002, 21:14

da hast du wohl leider recht.

andere meinungen?

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JUSLINE
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RE: Autokauf - Rostkauf

Beitrag von JUSLINE » 05.07.2002, 18:40

"Als Detail am Rande ist zu erwähnen dass mir im Kaufvertrag garantiert wird, dass sich das Kfz in einem "Verkehrs- und Betriebssicheren Zustand" befindet. (Eine Vorlage vom ÖAMTC)"



es kommt natürlich darauf an, wie aktuell diese "bescheinigung" ist, doch eröffnet sie möglicherweise eine irrtumsanfechtung nach § 871 Abs 1 1. Fall ABGB ("Irrtum durch den anderen veranlaßt").


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