Mündliche zusagen
Verfasst: 07.06.2002, 15:22
S.G.Damen+Herrn
Habe für eine Wohnungseinrichtung einen Interessenten
eine mündliche Zusage der Sachen gemacht, und ihm eine
Frist Gesetzt. Da bis zu diesen Tag keine zusage des
Käufers erfolgte, verkaufte ich diese.
Meine Frage: Ist eine Mündliche Zusage,per Telephon rechtsverbindlich, und bei Gericht Klagbar?
mfg.Rausch Wolfgang
Habe für eine Wohnungseinrichtung einen Interessenten
eine mündliche Zusage der Sachen gemacht, und ihm eine
Frist Gesetzt. Da bis zu diesen Tag keine zusage des
Käufers erfolgte, verkaufte ich diese.
Meine Frage: Ist eine Mündliche Zusage,per Telephon rechtsverbindlich, und bei Gericht Klagbar?
mfg.Rausch Wolfgang