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Mündliche zusagen

Verfasst: 07.06.2002, 15:22
von JUSLINE
S.G.Damen+Herrn

Habe für eine Wohnungseinrichtung einen Interessenten

eine mündliche Zusage der Sachen gemacht, und ihm eine

Frist Gesetzt. Da bis zu diesen Tag keine zusage des

Käufers erfolgte, verkaufte ich diese.

Meine Frage: Ist eine Mündliche Zusage,per Telephon rechtsverbindlich, und bei Gericht Klagbar?

mfg.Rausch Wolfgang




RE: Mündliche zusagen

Verfasst: 10.06.2002, 08:27
von JUSLINE
klagbar ja, ist nur die Frage, ob beweisbar, und da stellt sich dann die Frage, ob mit der Klage was erreicht werden kann.