S.G.Damen+Herrn
Habe für eine Wohnungseinrichtung einen Interessenten
eine mündliche Zusage der Sachen gemacht, und ihm eine
Frist Gesetzt. Da bis zu diesen Tag keine zusage des
Käufers erfolgte, verkaufte ich diese.
Meine Frage: Ist eine Mündliche Zusage,per Telephon rechtsverbindlich, und bei Gericht Klagbar?
mfg.Rausch Wolfgang
Mündliche zusagen
RE: Mündliche zusagen
klagbar ja, ist nur die Frage, ob beweisbar, und da stellt sich dann die Frage, ob mit der Klage was erreicht werden kann.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 50 Gäste