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lärmbelästigung
Verfasst: 15.04.2007, 16:16
von rewinds
kann ich weil ich mich mit meiner mutter an einem sonntag um 15 uhr gestritten hab verklagt werden?
ich mein, unsere nachbarn spinne ein wenig, du rufen wegen jedem scheiß die polizei. und das man sich treitet kommt halt vor.
aber das man weil es ein sonntag war (ich mein um 15 uhr stört man ja kaum einen beim schlafen) gleich einen klage in gang setzen kann find ich echt übertrieben.
ne antwort wär fein um gewissheit zu schaffen.
Verfasst: 18.04.2007, 16:55
von Grupo1
1. Lärm, kann dann zu Problemen führen, wenn er "ungebührlich" ist, also den Rahmen menschlichen Zusammenlebens sprengt. Daher kann -theoretisch- auch Streiten um 15.00 am Sonntag ungebührlich sein.
Entgegen der landläufigen Meinung gibt es z.B. kein Recht auf Lärmen bis 22.00 Uhr.
2. "Klage" das passiert wohl nur in den seltensten Fällen. Üblicherweise flattert einem eine Verwaltungsstrafe des Magistrates oder der BH wegen irgendeinem Landespolizeigesetz ins Haus. In diesen Landespolizeigesetzen steht eben auch drinnen, dass man keinen ungebührlichen Lärm erzeugen darf.
mfG
Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Verfasst: 22.04.2007, 10:06
von chr11s2
Entgegen der landläufigen Meinung gibt es z.B. kein Recht auf Lärmen bis 22.00 Uhr.
aber was an werktagen bis 22:00 als ungebührlich gilt, ist schon was anderes als das ungebührliche an z.b. sonntagen.
ich kenne jemanden, der hatte schon so oft die polizei vor der tür stehen. (eine alte, fast taube frau mit unschönstem charakter, die sich nie beschwert hatte, wurde eines tages von ihrer heimhilfe darüber informiert, dass da jemand klavierspielt. seitdem -> klappstuhl ausgegraben ;D) anfangs wurde er noch "ermahnt", aber inzwischen weiß er (und dafür hat eine kostenlose beratung bei einem anwalt gereicht), dass er innerhalb gewisser zeiten an gewissen tagen nichts zu befürchten habe, und seitdem bemühen sich die beamten nichtmal mehr zu ihm in den dritten stock hinauf..[/quote]
Verfasst: 26.04.2007, 19:10
von hobo
Schau, man muss unterscheiden ob es sich um einen Verstoss nach dem WIENER LANDES SICHERHEITS GESETZT (WLSG) handelt oder um einen Vertoss der Hausordnung.
Die Lärmerregung im herkömmliche Sinne - also wenn Polizei kommt usw. gilt immer. Egal an welchem Tag, egal zu welcher Uhrzeit.
Vorraussetzung: Vermeidbarer ungebührlicher Lärm, welcher für das normale menschliche Gehör unangenehm in Verbindung tritt und dies verständlich ist.
Also ein Klavierspielen für einige Zeit ist das sicher nicht. Auch kein Baustellen Lärm. Wenn einer aber den ganzen Tag spielt und womöglich auch nich in die Nacht rein, dann würde ich das schon als solchen Lärm bezeichnen.
Ein Streit ist schon auch eine Lärmerregung die vermeidbar ist. Ihr hättet auch rausgehen können, oder einfach nicht streiten.
Ein Bohrer (sofern es nicht gegen die 22 Uhr Regelung der Hausordnung verstoßt) ist unvermeidbar. Der macht eben Lärm.
Verstehst du wie ich das meine ?