Hallo, ich habe einer Bekannten Geld geliehen (abgesehen davon, daß ich ihr auch sonst bei Umzug usw. geholfen habe). Da sie diversen Schmuck verpfändet hat, und den mangels Geld nicht auslösen konnte, habe ich auch den Schmuck vor dem Verfall ausgelöst. Ich habe dann einen kurzen Vertrag aufgesetzt (wobei später noch einiges dazugekommen ist).
Der Text in Kurzfassung:
Ort, Datum
Ich bestätige hiermit, daß ich (Name, Adresse) Schmuck im Dorotheum-Pfandwert von € 820,- als Pfand für geliehenes Geld übernommen habe, und ich berechtigt bin, einen Teil davon in ihrem Auftrag verkaufen darf, um damit die Schulden (€ 400,- + Pfandwert) abzudecken, falls Sie das Geld nicht bis 28.2.2007 zurückzahlen kann. (Unterschriften: mein Name, ihr Name)
Inzw. beträgt der Schuldenstand ca. € 2300,- (Pfandwert=Dorotheum-Darlehen ca. 1500,-) Zwei Stücke habe ich um insgesammt € 400,- verkauft, die sind schon abgezogen. Sie hat mir angeboten, monatlich ca. € 150,- zurückzuzahlen (und ich soll nichts mehr verkaufen), worauf ich nicht eingestiegen bin, inzw. haben wir uns auch deswegen zerstritten, weil sie glaubt, ich muß ihr immer helfen. außerdem hat sie mir inzw. per SMS mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht (wofür sie mich da anzeigen will, ist mir allerdings ein Rätsel...)
Inwieweit wäre es rechtlich gedeckt, wenn ich weitere Stücke verkaufe, wenn ich wesentlich mehr dafür bekomme, als der Pfandwert ist?
Ich habe ihr auch angeboten, den Schmuck wieder ins Pfandhaus (Dorotheum) zu bringen, und sie bekäme die Pfandscheine. Dann bliebe ich aber trotzdem auf einem Teil ihrer Schulden sitzen.
MfG
Erich Hofbauer
Geld geliehen
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