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Hallo

Verfasst: 23.02.2019, 00:18
von karlvor01
Hallo,

Ich hätte eine Frage, wenn einem zwei Delikte vorgeworfen werden, ich denk jetzt mal aus Urkundenfälschung und Stalking, kann man für beide Delikte eine Diversion anstreben weil sie milde waren, oder wäre dieses dann nicht möglich.also die Frage wäre, gebe es eine Möglichkeit für jemanden zwei Diversionen zu erhalten?

Ganz liebe Grüße