Datenschutz im Privatbereich

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a684dd572b1887661782981659331eed_227
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Datenschutz im Privatbereich

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_227 » 20.02.2019, 04:54

Mein Exmann schickt mir monatlich Zahlungsbelege, die ich ihm mittels Überweisung ersetzen muss (lt. Scheidungsbeschluss). Nun gibt er, wenn er nicht in Österreich ist, meinen Namen + Adresse und die Zahlungsbelege an mir unbekannte Personen weiter. Es ist mir nicht recht, dass fremde Personen sowohl über meine persönlichen Daten als auch meine Zahlungsverpflichtungen Bescheid wissen. Kann ich das unterbinden?



Das_Pseudonym
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Re: Datenschutz im Privatbereich

Beitrag von Das_Pseudonym » 23.02.2019, 14:37

Ich bin kein Jurist aber was Ich gelesen habe können Personen bezogene Daten an 3te weiter gegeben werden wenn es erforderlich ist. Zb. Jemand überweist Geld auf dein Konto da muss deine Konto Nummer der Bank übermittelt werden sonst würde das nicht funktionieren.

a684dd572b1887661782981659331eed_227
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Re: Datenschutz im Privatbereich

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_227 » 23.02.2019, 18:26

Liebes Pseudonym,
danke für die Antwort - leider ist sie nicht sehr hilfreich...es geht mir darum, dass mein Exmann an private Personen meine Zahlungsaufforderungen übergibt incl. Name und Adresse - ihm ist es zu mühsam sie mir aus dem Ausland zu schicken. Es sind keine offiziellen Stellen damit beauftragt (Bank, Anwalt, etc.)

Heron
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Re: Datenschutz im Privatbereich

Beitrag von Heron » 23.02.2019, 21:10

Wenn ich den Sachverhalt richtig interpretiere, gibt der Exgatte Ihre Daten an Dritte weiter (nicht Zahlungsaufforderungen), damit der Dritte die Rechnung für die Leistung direkt an Sie schicken kann.

Ich nehme an, dass die Ersatzpflicht für die Zahlungen des Exgatten nur gegenüber diesem besteht. Ich würde an Ihrer Stelle den Exgatten also unter Berufung auf die Persönlichkeitsrechte nach § 16, 1328a ABGB darauf hinweisen, dass Sie in der offenbar wiederholten Datenweitergabe einen unzulässigen Eingriff in Ihre Privatsphäre sehen, er dies tunlich zu unterlassen hat und sich andernfalls entschädigungspflichtig für die erlittene Beeinträchtigung machen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte ihm dies auch mittels einstweiliger Verfügung nach § 382g EO gerichtlich aufgetragen werden.

a684dd572b1887661782981659331eed_227
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Re: Datenschutz im Privatbereich

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_227 » 24.02.2019, 07:25

Vielen Dank @Heron - das hilft mir nun ein Stück weiter!

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