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Vereinsauflösung

Verfasst: 27.03.2007, 17:28
von drfoehn
Hallo miteinander. Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage:

Ich habe mit 2 Kollegan zusammen einen Verein gegründet und diesen über Sponsorengelder finanziert. Nun ist es soweit, dass der Verein wieder aufgelöst werden muss. Da ich leider eine sehr schlampige Buchhaltung geführt habe stellt sich die Frage was alles bei der Liquidation zu beachten ist.

- Müssen Güter die vom Verein gekauft wurden bei der Liquidation verkauft werden, oder können diese Güter auch direkt an eine gemeinnützige Organisation gehen ?

- Was ist mit Gütern die im Laufe des Vereinsdaseins kaputt geworden sind ?

- Was ist wenn zwischen Einnahmen und belegbaren (Rechnungen) Ausgaben ein kleiner Rest bleibt ?

- Kann ich als Vorstandsmitglied auch als Liquidator (Abwickler) bestellt werden ?



Vielen Dank schonmal im Voraus



LG

RE: Vereinsauflösung

Verfasst: 28.03.2007, 22:19
von MEMIL
Die Auflösung eines Vereines kann kompliziert oder einfach sein, je nachdem ob es sich um einen „echten“ gemeinnützigen Verein (keine wirtschaftliche Tätigkeit) handelt, oder ob es sich um einen „unechten“ (völlig legal) Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 handelt (mit wirtschaftlicher Tätigkeit und Steuernummer).

Für Vereine, die eine wirtschaftliche Tätigkeit verrichten (Gasthaus, Lade mit Warenverkauf, Zeitung, die verkauft wird) sind Auflagen und Pflichte zu erfüllen. Lassen wir das weg, ich gehe davon aus, dass ihr keine wirtschaftliche Tätigkeit verrichtet:

Dann muss die Verwertung eventueller Restgüter in den Statuten geregelt worden sein, außer es sich um einen uralten Verein handelt. Üblicherweise wird das Restvermögen an einen anderen Verein zugeführt, der auch gemeinnützig sein muss (sonst wird die Übertragung steuerlich belangbar sein). Das muss in Rahmen der Liquidation erledigt werden. Ist das Vermögen von geringerem Wert, kann es einfach gegen Bestätigung verschenkt oder gar entsorgt werden.

Barbeträge müssen entweder gemeinnützig (eine Mitgliedersauferei wird häufig in Anspruch genommen) konsumiert werden oder müssen sie an das Finanzamt zugeführt werden, weil ein Verein keinen Gewinn erzielen oder haben darf. Selbstverständlich, können nur geringere Beträge versauft werden, sonst greift das Finanzamt zu.

Während der Existenz des Vereines kann einen kleinen Restbetrag am Ende des Jahres für Ausgabe des kommendes Jahres gewidmet werden, mit der Auflösung (bei Nichtvorhandsein vom Vermögen) oder Liquidation (bei Verwertung des Vermögens) müssen sämtliche Beträge und Güter verwertet werden und a) buchhalterisch registriert werden und b) Im Jahresprüfbericht bzw. Endprüfbericht (bei Liquidation) muss die Verwertung überprüft werden.

Hat der Verein kein Vermögen, reicht es aus, die Auflösung durch eine Versammlung zu beschließen und der Vereinspolizei, innerhalb 4 Wochen, die Auflösung schriftlich bekannt zu geben.

Dabei muss: a) bekannt geben, dass es kein Vermögen vorhanden war oder b) bekannt geben, dass ein Vermögen vorhanden war und dieses durch Liquidation verwertet wurde (Angabe der Destination des Vermögens).

Die Buchhaltungsunterlagen sind mindestens 7 Jahre zu bewahren (Steuerprüfung, möglich auch wenn der Verein keine Steuernummer hatte: Verdacht auf wirtschaftliche Tätigkeit). Verantwortlich dafür ist der Obmann und Kassierer, sowie Rechnungsprüfer.



Zusammenfassend: Die Güter können verwertet, konsumiert, an anderen Verein übertragen werden, usw. Alles hier ist möglich. Das Geld zu Schluss muss ausgegeben worden sein, oder an das Finanzamt zugeführt werden.

Sind Güter kaputt geworden, reicht es aus einen Sachverhalt zu schreiben und von Obmann und Schriftführer unterschreiben lassen. In der Buchhaltung muss der Wert dieser Güter, mit Datum des Untergangs ausgebucht werden.

Restbeträge sind Kassebeträge! Einfach als Geld verbüchern.

Selbstverständlich, kannst du als Vorstand auch als Liquidator ernannt werden. Üblich ist aber (wegen der Optik: Bock als Gärtner!) eine Person, die nicht einmal Mitglied ist. Das aber wird eher bei großen Vereinen gemacht. Bei Kugelvereine, Biertischvereine, Stiegenhausvereine, ist der Obmann Gründer, Obmann, Liquidator usw. Da sehe ich kein Problem.

mfg,

MEMIL